Urteil von Kölner Gericht

Das sagen heimische Politiker: Verfassungsschutz darf AfD als "Verdachtsfall" führen

Der Verfassungsschutz darf die AfD als als rechtsextremen Verdachtsfall führen - Foto: picture alliance/dpa | David Young


Sonntag, 13.03.2022

REGION - Das Urteil des Verwaltungsgerichtes Köln von Dienstag trifft die AfD hart: Das Bundesamt für Verfassungsschutz darf die gesamte AfD als "Verdachtsfall" für extremistische Bestrebungen einstufen. Das heißt auch, der Verfassungsschutz darf die Partei als Geheimdienst beobachten.

Mit dem Urteil wurde eine Klage der AfD gegen die Bundesrepublik Deutschland abgewiesen. Laut einer Pressemeldung des Verwaltungsgerichts Köln "gebe es ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei".

Wie es in der Urteilsbegründung heißt, seien "Aktivitäten in der Jugendorganisation Junge Alternative (JA)" in die Bewertung eingeflossen. Sowohl im Flügel als auch in der JA sei "ein ethnisch verstandener Volksbegriff" ein zentrales Politikziel. Danach müsse das deutsche Volk in seinem "ethnischen Bestand" erhalten und sollten "Fremde" möglichst ausgeschlossen werden. Dies weiche vom Volksbegriff des Grundgesetzes ab. Außerdem sei laut dem Gericht eine "ausländerfeindliche Agitation" zu erkennen ("Messer-Migranten").

Laut tagesschau.de hatte das Kölner Gericht dem Bundesamt im März 2021 per "Hängebeschluss" im Eilverfahren untersagt, die AfD als Verdachtsfall einzustufen und zu beobachten. Der Beschluss wurde zwar noch nicht aufgehoben, das solle laut Gericht aber "zeitnah" passieren. Danach dürfte der Verfassungsschutz dann mit der Beobachtung der AfD beginnen. (mp)

Stimmen aus der Region:

MdL Max Schad (CDU):

„Ich begrüße das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Die AfD fördert Hass und Hetze und hat mehrfach gezeigt, dass sie zumindest in Teilen nicht auf dem Boden unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Dagegen muss sich ein Rechtsstaat mit allem ihm zur Verfügung stehenden Mittel wehren und Verfassungsfeinde im Augen behalten dürfen."

Generalsekretär der hessischen SPD Christoph Degen:

„Mit seinem Urteil hat das Verwaltungsgericht Köln die Einschätzung des Bundesamtes für Verfassungsschutz bestätigt, dass es sich bei der AfD um einen rechtsextremistischen Verdachtsfall handelt. Nicht nur in Hessen sehen wir das verfassungsfeindliche und demokratiegefährdende Gedankengut dieser Partei. Die Auffassung des Verwaltungsgerichts teilt die SPD in Hessen ausdrücklich. Den Wolf im Schafspelz bekommen die Hessinnen und Hessen ja häufiger zu Gesicht, wenn die Redner der AfD im Hessischen Landtag oder auch im Kreistag des MKK ihre Reden schwingen, die gespickt mit Hass und Hetze sind. Und die Mitglieder der Identitären Bewegung geben ihr Übriges dazu.

Rechtsextremismus stellt eine der größten Gefahren sowohl in Hessen als auch bundesweit dar. Hass, Hetze und Intoleranz dürfe man keinen Raum gewähren, denn es ist wichtig, für Demokratie, den Rechtsstaat und seine Mitmenschen einzustehen.

Der Verfassungsschutz darf nun nachrichtendienstliche Maßnahmen durchführen, das ist gut. Der Rechtsstaat muss sich gegen seine Feinde auch wehren.“

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