Verfolgungsjagd mit der Polizei

Mit 140 Sachen durch die Stadt

Mit 140 km/h durch die Nacht. - Foto: Pixabay


Dienstag, 29.03.2022

HANAU - Dass es schon spät sei und er morgen früh rausmüsse, soll Baschar S. (Name geändert) zu den beiden Beamten gesagt haben, mit denen er sich zuvor auf der Mühlheimer Friedensstraße eine Verfolgungsjagd geliefert hatte. 

Sehr eilig scheint er es in jedem Fall gehabt zu haben, denn der Hanauer soll mit satten 140 Stundenkilometern unterwegs gewesen sein, wo eigentlich nur Tempo 50 erlaubt ist. Wegen verbotenen Kraftfahrzeugrennens muss er sich deshalb derzeit vor dem Hanauer Amtsgericht verantworten. Als solches Rennen zählt laut Strafgesetzbuch auch, wenn jemand sein Fahrzeug mit überhöhter Geschwindigkeit fortbewegt, um eine höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Darauf stehen bis zu zwei Jahre Haft.

Die beiden Beamten, die am späten Abend des 8. Juni vergangenen Jahres in einer Zivilstreife in Mühlheim unterwegs waren, staunten nicht schlecht, als sie an einer Kreuzung stehend, so schildert es einer der beiden vor Gericht, auf ein Motorrad aufmerksam wurden, das mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit an ihnen „vorbeischoss“. Mit Blaulicht nahmen die Beamten die Verfolgung auf und musste dabei kräftig aufs Gaspedal treten: 140 Stundenkilometer soll der Tacho im Polizeiwagen angezeigt haben, als die Streife den Raser über eine Strecke von etwa 1,6 Kilometern verfolgte. Dabei habe dieser zunächst keine Anstalten gemacht, anzuhalten, erst nahe der S-Bahn-Station Dietesheim stoppte der Fahrer, der 19-jährige Baschar S., seine Maschine. Wie sich später außerdem herausstellte, war die Drosselung der Suzuki ausgebaut, weshalb Baschar S. jene mit seinem A2-Führerschein gar nicht hätte fahren dürfen.

Aus „jugendlichem Übermut“ heraus zu schnell gefahren

Der Angeklagte selbst äußerte sich nicht zu den Vorwürfen, ließ aber über seinen Rechtsbeistand eine Erklärung verlesen. Demnach räumt er zwar ein, aus „jugendlichem Übermut“ heraus zu schnell unterwegs gewesen zu sein, allerdings wiederum nicht so schnell, wie es die Aussagen der Polizeibeamten nahelegen. Auf etwa 100 Stundenkilometer will Baschar S. seine Maschine beschleunigt und danach wieder abgebremst haben.

Weil der Beamte, der am Steuer des Polizeiwagens saß, aktuell erkrankt ist, unterbrach Richter Volker Vetter die Verhandlung. Sie wird am 19. April fortgesetzt.

Dieser Artikel ist zuerst in der GNZ erschienen. 

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