19-Jähriger mit Faible für Markenkleidung / Anregungen in Videoclip geholt

Dienstag, 29.03.2022
MAIN-KINZIG-KREIS - Die Anregung zum Ladendiebstahl hatte sich der 19-Jährige nach eigenen Angaben aus einem Videoclip in einem sozialen Netzwerk geholt. Das hat ihm nun eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Gelnhausen eingebracht.
Konkret wurde im Video empfohlen, in Läden nach Artikeln Ausschau zu halten, die nicht mit einer Diebstahlssicherung versehen sind. Gesagt, getan. In einem Geschäft in Frankfurt stieß der Heranwachsende in den Nachmittagsstunden des 22. Juli vergangenen Jahres auf zwei „ungesicherte“ Pullover. Also steckte er sie heimlich in seinen Rucksack und wollte damit an der Kasse vorbeientschwinden. Ein Mitarbeiter bekam das kriminelle Tun jedoch mit und stellte den Dieb. Der Wert der Beute: 179 Euro.
Als Heranwachsender musste er sich deswegen jetzt vor der für seinen Wohnort Hasselroth zuständigen Jugendrichterin Anna Schad am Amtsgericht Gelnhausen verantworten. Das Tragen von Markenkleidung sei ihm schon stets wichtig gewesen, beteuerte er auf der Anklagebank. Weil aber seine eher bescheidenen Einkünfte als Auszubildender für den regulären Kauf nicht ausreichten, sei er auf die Idee mit dem Diebstahl gekommen.
Dieser Artikel ist zuerst in der GNZ erschienen.