Grundstück für neuen Aufenauer Kita muss aus Landschaftsschutzgebiet entlassen werden

Donnerstag, 07.04.2022
WÄCHTERSBACH - Der Wächtersbacher Bürgermeister Andreas Weiher sieht der Entscheidung zum Standort für die neue Kindertagesstätte in Aufenau positiv gestimmt entgegen. Dem Herauslösen aus dem Landschaftsschutzgebiet und die Schaffung von Baurecht stünden keine unüberwindbaren Hürden entgegen.
Im Bau- und Planungsausschuss und dem Ortsbeirat Aufenau war man zu einer klaren Empfehlung für einen Kita-Neubau in der Rotgartenstraße gekommen. In der Summe aller Kriterien in der Entscheidungsmatrix setzte sich der Standort in der Rotgartenstraße gegen den Bestandsstandort und das Kirchengelände in der Martin-Luther-Straße durch. In der Abwägung wurde angeführt, dass es kein Problem sei, für diesen Standort Baurecht herzustellen.
Das bestätigt auch Bürgermeister Andreas Weiher auf Nachfrage der GNZ. Der Knackpunkt könnte nämlich sein, dass das Grundstück bis auf einen kleinen Zipfel im Landschaftsschutzgebiet liegt. Eine Problematik, die bereits nach einem Grundstückstausch mit dem Nachbargrundstück aufgetreten ist. Das Herauslösen aus dem Landschaftsschutz kann nämlich durchaus schwierig werden, vor allem dann, wenn auf dem Areal geschützte Tierarten oder Pflanzen beheimatet sind. So sei es möglich, Insekten wie Schmetterlinge umzusiedeln. (erd)
Dieser Artikel ist zuerst in der GNZ erschienen.