Rasen die Hessen gerne?

Bußgeld-Bilanz: Über 55.000 Verkehrsverstöße mehr als im Vorjahr

Nach einer kurzzeitigen Corona-Delle verzeichnete die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) für 2021 wieder steigende Anzeigenzahlen bei den Verkehrsverstößen in Hessen. - Symbolbild: KN/Jonas Wenzel (Yowe)


Mittwoch, 11.05.2022

HESSEN - Wer hätte das gedacht? "Verkehrssünder" sind, zumindest in der Regel, nicht etwa Führerscheinneulinge und junge Erwachsene: 76,26 Prozent derer, die wegen eines Verstoßes im Straßenverkehr belangt werden, sind 25 Jahre oder älter.

Am Dienstag stellte Hessens Regierungspräsident Mark Weinmeister gemeinsam mit Christian Herr, kommissarischer Leiter der Zentralen Bußgeldstelle beim Regierungspräsidium, die Bilanz der Zentralen Bußgeldstelle 2021 vor. Diese bearbeitete im vergangenen Jahr rund 1,3 Millionen Verkehrsanzeigen aus dem gesamten Bundesland und damit gut 55.000 mehr als im Jahr zuvor. Überhöhtes Tempo ist weiterhin der weit überwiegende Tatbestand.

Nach einer kurzzeitigen "Corona-Delle" verzeichnete die Zentrale Bußgeldstelle (ZBS) für 2021 wieder steigende Anzeigenzahlen bei den Verkehrsverstößen in Hessen: Die Zahl stieg um 55.215 Fälle beziehungsweise rund 4,3 Prozent auf 1.345.995 Anzeigen. Damit liege man wieder auf einem praktisch identischen Anzeigenniveau wie 2019, teilte Regierungspräsident Mark Weinmeister bei der Vorstellung der Bußgeldbilanz mit.

"Mit dem allmählichen Nachlassen der Pandemie haben sich auch die Verkehrszahlen in Hessen wieder zurück in Richtung Normalität bewegt. Entsprechend war mit einem Anstieg der Verstöße zu rechnen. Polizei und Ordnungsbehörden haben ihre Kontrollfunktion auch 2021 ernst genommen, denn die Verkehrsüberwachung dient zuallererst der Sicherheit auf Hessens Straßen – und damit uns allen, die wir tagtäglich auf ihnen unterwegs sind."

Viele Temposünden

 Screenshots: RP
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Von den rund 1,3 Millionen Verkehrsanzeigen entfiel der weit überwiegende Anteil erneut auf den Bereich der Geschwindigkeitsüberwachung: Rund 71 Prozent aller verfolgten Verkehrsverstöße sind auf Tempoüberschreitungen zurückzuführen. Als zweitgrößter Posten folgen die Halt- und Parkverstöße mit rund 15 Prozent Anteil. Der Anteil der Verfahren aufgrund von Verkehrsunfällen belief sich auf 5,57 Prozent. Bei 0,56 Prozent lag der Anteil der Verstöße gegen die Anschnallpflicht und bei 1,26 Prozent beim Handyverbot. Rotlichtverstöße umfassten einen Anteil von 1,13 Prozent, Verfahren wegen versäumter Hauptuntersuchung betrugen 1,48 Prozent. Der Anteil aller anderen Verkehrsverstöße lag unter einem Prozent.

In rund zwei Drittel der Fälle (899.535 Anzeigen, 66,83 Prozent) handelte es sich um geringfügige Verkehrsverstöße mit einer Regelgeldbuße bis 55 Euro. 186.468 dieser geringfügigen Verkehrsverstöße waren zuvor bei den örtlichen Ordnungsbehörden anhängig und wurden nach erfolgloser Verwarnung an die Zentrale Bußgeldstelle übergeleitet. Die Zahl der angezeigten schwerwiegenden Verkehrsverstöße mit einer Regelgeldbuße ab 60 Euro belief sich auf insgesamt 446.460. 26,98 Prozent (120.491) der schwerwiegenden Anzeigen wurden von den örtlichen Ordnungsbehörden aufgenommen. Von den betroffenen Personen waren - 0,04 Prozent bis 17 Jahre alt, - 1,09 Prozent zwischen 18 und 20, - 4,18 Prozent zwischen 21 und 24, - 16,62 Prozent zwischen 25 und 34, - 17,29 Prozent zwischen 35 und 44, - 18,34 Prozent zwischen 45 und 54, - 15,36 Prozent zwischen 55 und 64 und - 8,65 Prozent 65 Jahre und älter. - Bei 18,43 Prozent liegt keine Altersangabe vor.

Über 3.500 Verfahren wegen Fahrens unter Drogen- oder Alkoholkonsum


Die Polizei erstattete insgesamt 34.839 Verkehrsunfallanzeigen - 3.536 Verfahren wurden wegen Fahrens unter Alkohol- oder Drogenkonsum eingeleitet. 28 Verfahren entfielen auf Fahranfängerinnen/-anfänger, für die ein absolutes Alkoholverbot gilt. In 311 Fällen wurden verschärfte Sanktionen wegen wiederholten Fahrens unter Alkohol- und Drogeneinfluss verhängt. 212 Anzeigen betrafen Gefahrgutverstöße, 712 Verstöße wegen Personalienverweigerung wurden zur Anzeige gebracht.

In 2020 erließen die Sachbearbeiter der ZBS 445.107 Bußgeldbescheide, davon 33.622 mit Fahrverbot. 10.376 Bußgeldbescheide betrafen Halt- und Parkverstöße, 103.503 andere geringfügige Verstöße. In Verfahren wegen Halt- und Parkverstößen wurden 105.144 Kostenbescheide erlassen, weil der Fahrzeugführer nicht festgestellt werden konnte.

In 26.044 Fällen (5,8 Prozent) wurden die Verfahrensakten aufgrund eines Einspruchs an die Justiz abgegeben. Die Einspruchsquote ist gegenüber 2020 (26.787 Fälle, 6,4 Prozent) leicht gesunken. Die Vollstreckung von Geldforderungen wurde in 66.311 Fällen eingeleitet, Erzwingungshaft in 3.309 Fällen beantragt.

Zur Entgegennahme der Führerscheine waren die Mitarbeiter der Führerscheinverwahrung in 31.757 Fällen tätig. In 2.223 Fällen musste die Beschlagnahme des Führerscheins angeordnet werden, um die Betroffenen zur Abgabe ihres Führerscheins zu bewegen. Aus den verfolgten Ordnungswidrigkeiten flossen im Jahr 2021 insgesamt 66.325.026,06 Euro in den Landeshaushalt. Im Jahr 2020 beliefen sich die Einnahmen auf 64.698.494,40 Euro. Der Einnahmenzuwachs korrespondiert mit den leicht gestiegenen Anzeigeneingängen.

Am 9. November 2021 trat eine Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung in Kraft, mit der die Sanktionen bei einer Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr verschärft wurden. Insbesondere wurden die Geldbußen im ruhenden Verkehr zum Schutz schwächerer Verkehrsteilnehmer (z.B. Parken auf Geh- oder Radwegen) und bei Geschwindigkeitsverstößen teils erheblich angehoben. Dies dürfte für die Zukunft zu höheren Einnahmen führen. Die ZBS Hessen richtet sich zudem für das Jahr 2022 auf einen weiteren Anstieg der Anzeigeneingänge ein. (pm/mr/sh)

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