Von wegen Geisterfahrer in Hanau

Diese Einbahnstraßen dürfen von Radlern in Gegenrichtung befahren werden

Von wegen Geisterfahrer: Einbahnstraßen in der südlichen Innenstadt dürfen von Radfahrern künftig auch in Gegenrichtung befahren werden. - Symboldbild: Pixabay


Dienstag, 05.07.2022

HANAU - In den kommenden Wochen wird der Eigenbetrieb Hanau Infrastruktur Service (HIS) eine neue Beschilderung an einigen Einbahnstraßen der südlichen Innenstadt anbringen. Diese erlaubt es dem Radverkehr, in diesen Bereichen auch in die entgegengesetzte Richtung zu fahren.

Die Schilder werden an den folgenden Straßen angebracht:

  • Johanneskirchplatz
  • Münzgasse
  • Gärtnerstraße (Brüder-Grimm-Straße bis Nürnberger Straße)
  • Am Ballplatz
  • Schützenstraße

Mit der neuen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung, die von einer sogenannten Kann- in eine Soll-Vorschrift geändert wurde, sollen grundsätzlich alle Einbahnstraßen entgegen der Fahrtrichtung für den Radverkehr freigegeben werden.

Die Voraussetzung hierfür ist unter anderem, dass die zulässige Höchstgeschwindigkeit in der Einbahnstraße nicht mehr als 30 km/h beträgt und dass die Verkehrsverhältnisse (ausreichende Begegnungsbreiten, übersichtliche Einmündungen) dies dem Grunde nach zulassen.

Die Maßnahmen sollen zu einer weiteren Attraktivitätssteigerung des Fahrrads im täglichen innerstädtischen Straßenverkehr beitragen. „Erst kürzlich haben wir an zwei Bahnhöfen 55 neue, abschließbare Fahrradboxen in Betrieb genommen. Mit der geänderten Verkehrsführung in fünf innerstädtischen Einbahnstraßen können wir nun schnell und unkompliziert neue Wege für Fahrradfahrer erschließen. Auch damit kommen wir unserem Ziel, die Radnutzung zu erleichtern und komfortabler zu gestalten, ein Stück näher“, erklärt Verkehrsdezernent Thomas Morlock. (pm)

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