Der ACE gibt Tipps

Verkehrssicherheit: Im Sommer einen kühlen Kopf bewahren

Cabrio-Ausfahrt in den waldreichen Spessart... - Archivfoto: ACE Auto Club Europa e.V.


Dienstag, 02.08.2022

MAIN-KINZIG-KREIS - Lange Tage, kurze Nächte. Für viele ist der Sommer die schönste Jahreszeit, denn dann geht es mit dem Auto oder Caravan in den Urlaub. Damit die Fahrt im Sommer gelingt, hat Anton Hofmann, Pressesprecher vom Auto Club Europa (ACE) im Main-Kinzig-Kreis und Wetterau, Euch zahlreiche Tipps zusammengestellt.

Hitzestau im Auto lebensbedrohlich

Kinder oder Tiere sollten bei Sommertemperaturen nie im geparkten Auto zurückgelassen werden. Der Fahrgastraum könne sich durch Sonneneinstrahlung pro Minute um 1 Grad aufheizen. Bei hochsommerlichen 30 Grad Celsius Außentemperatur werden im Auto binnen kurzer Zeit demnach bis zu 70 Grad erreicht. "Diese Gluthitze führt in der Regel zu Ohnmacht, Kreislaufkollaps und im schlimmsten Fall zur tödlichen Bedrohung", warnen die Sicherheitsexperten des ACE. Babys und Kleinkinder seien aufgrund ihrer körperlichen Verfassung besonders gefährdet.

Klimaanlage

Die meisten Autos haben heute eine Klimaanlage. Diese sollte das ganze Jahr über regelmäßig genutzt und überprüft werden, das verhindert Standschäden. Trotz Klimaanlage gilt: Stand das Fahrzeug in der Sonne, sollten vor dem Losfahren erstmal alle Türen und Fenster geöffnet werden.

Wichtig: Auch im Hochsommer sollte der Innenraum nicht zur Frostkammer werden. Denn der große Temperaturunterschied belastet den Körper stark. Etwa 22 Grad sind ein guter Kompromiss.

Reifen vertragen hohe Temperaturen

Befürchtungen, Autoreifen würden bei großer Hitze leichter platzen, sind unbegründet. Denn mittlerweile sind die Materialien sehr hitzebeständig. Langfristig können die Reifen allerdings durch die UV-Strahlung rissig und porös werden.

Schutz vor Verbrennungen

Wer sein Fahrzeug in großer Hitze abstellt, sollte die Instrumente genauso wie das Lenkrad mit einem Handtuch, einer Landkarte oder anderem abdecken. Leder- und Plastikoberflächen heizen sich stark auf und beim Hautkontakt kann es sonst zu Verbrennungen kommen. Noch besser sind Alumatten auf den Scheiben, sie halten die Hitze draußen.

Bei Sturm, Starkregen oder Hagel sollte das Auto – wenn möglich – stehen gelassen werden. In jedem Fall sollte die Geschwindigkeit immer an die Sichtverhältnisse und den zu erwartenden Bremsweg angepasst sein. Brücken und Straßen durch Wälder sind bei starkem Wind zu meiden. Genauso sollten bei lang anhaltendem Starkregen Straßen in Ufernähe sowie enge Schluchten gemieden werden.

Zusatzinformation: Hagelschäden werden beispielsweise von der Teilkasko übernommen, ab Windstärke acht tritt sie auch bei Sturmschäden ein. Die Beweisplicht liegt aber unter Umständen beim Versicherungsnehmer.

Sonnenbrille griffbereit

Im Sommer blendet das Sonnenlicht stark. Das ermüdet die Augen und lässt Gefahrenstellen später erkennen. Eine Sonnenbrille sollte deshalb immer griffbereit im Auto sein.

Spraydosen im Fahrzeug

Das Gas in Spraydosen kann sich ausdehnen, im Extremfall platzt die Dose und das Gas explodiert. Aus diesem Grund sollten Deos nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt werden. Sicher verstaut sind Spraydosen unter dem Fahrersitz, im Handschuhfach oder in der Türablage.

Tank nicht randvoll füllen

Bei hohen Temperaturen sollte der Tank nie randvoll gefüllt werden. Denn der Kraftstoff kann sich ausdehnen, über die Tankentlüftung entweichen und sogar entzünden.

Viel trinken, öfter pausieren

Die Hitze im Auto kann zu Hitzestress führen, in der Folge steigt die Herzfrequenz, es kommt zu Schweißausbrüchen oder Nervosität. Im Straßenverkehr zeigt sich dann ein irrationales und aggressives Fahrverhalten. Da der Flüssigkeitsverlust im heißen Innenraum bei bis zu drei Litern pro Stunde liegen kann, sollte auf Reisen für ausreichend gekühlte Getränke gesorgt werden und spätestens alle 90 Minuten eine Pause eingelegt werden.

Darf man mit Flip-Flops Auto fahren?

Jeder Autofahrer ist nach §23 Absatz 1 der StVO für die Verkehrssicherheit seines Fahrzeuges verantwortlich.

„Der Fahrzeugführer ist dafür verantwortlich, dass seine Sicht und das Gehör nicht durch die Besetzung, Tiere, die Ladung, Geräte oder den Zustand des Fahrzeugs beeinträchtigt werden. Er muss dafür sorgen, dass das Fahrzeug, der Zug, das Gespann sowie die Ladung und die Besetzung vorschriftsmäßig sind und dass die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs durch die Ladung oder die Besetzung nicht leidet.“

In der Vergangenheit wurde wiederholt betont, wer mit ungeeignetem Schuhwerk fährt, verletzt seine Sorgfaltspflicht. Barfußfahren verletzt allerdings die Sorgfaltspflichten des § 23 StVO nicht, wie ein Urteil belegt. Das bloße Fahren ohne geeignetes Schuhwerk ist weder nach §23 Abs. 1 Satz 2 StVO oder nach anderweitigen Vorschriften des Straßenverkehrsrechts mit einem Bußgeld sanktioniert. Das OLG Bamberg hat ein Urteil gegen einen LKW-Fahrer aufgehoben, der 50 Euro Bußgeld zahlen sollte, weil er in Socken gefahren war (OLG Bamberg, Beschluss v. 15.11.2006, AZ: 2 Ss OWi 577/06). Das OLG Celle gab in zweiter Instanz einem LKW-Fahrer Recht, nachdem ihn das Amtsgericht „wegen eines fahrlässigen Verstoßes gegen sonstige Pflichten des Fahrzeugführers“ zu einer Geldbuße von 57,50 Euro verurteilt hatte (OLG Celle, Beschluss vom 13.03.2007, Az: 322 Ss 46/07). Er hatte Birkenstocksandalen ohne Rückriemen getragen.

Auch die Frage, ob die Haftpflichtversicherung nicht für von Flip-Flop-Trägern verursachte Unfälle eintritt, ist vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) geklärt: Sie zahlt beim Unfall - unabhängig vom Schuhwerk des Fahrers. Lediglich die Vollkaskoversicherung kann für den Schaden am eigenen Fahrzeug unter Umständen die Leistung verweigern, wenn grobe Fahrlässigkeit Ursache des Schadens war.

Autofahrer sollten im eigenen Interesse möglichst rutschsichere, feste Schuhe tragen, die auch bei harten Bremsmanövern sicheren Halt bieten. Unfälle und Verletzungen können so oftmals vermieden werden. (pm)

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