Neue Satzung beschlossen

Für einen artenreichen Baumbestand im Erlenseer Stadtgebiet

Bürgermeister Stefan Erb (r.) und stellv. Fachbereichsleiter Andreas Amberg machen es vor und messen den Umfang eines Baumes in 1,30 Meter Höhe. - Foto: Petra Behr


Freitag, 05.08.2022

ERLENSEE - Große, alte Bäume, die auf Privatgrundstücken stehen, können ab sofort ins Baumschutzkataster aufgenommen werden. Dies soll den Schutz und Erhalt sowie die Entwicklung eines gesunden, stabilen und artenreichen Baumbestandes im gesamten Erlenseer Stadtgebiet fördern. Jede verfügungsberechtigte Person kann ab sofort für auf ihrem Hausgrundstück stehende Bäume die Aufnahme in das Baumschutzkataster beim Fachbereich „Tiefbau und Grünanlagen“ beantragen.

Diese Satzung gilt für Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 1,80 Metern, mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn ein Stamm einen Umfang von mindestens 1,20 Metern aufweist, Bäume mit einem Stammumfang von mindestens einem Meter, wenn sie in einer Gruppe von mindestens fünf Bäumen so zusammenstehen, dass sich die Kronenbereiche berühren.

Die Messung des Baumumfanges erfolgt in 1,30 Metern Höhe über Bodenplanum. Ausgenommen sind Bäume auf Dachgärten und in Containern, Bäume in Baumschulen und Gärtnereien, wenn sie zu Erwerbszwecken angepflanzt wurden, Bäume im Wald und Bäume in Kleingartenanlagen.

Die Kosten für Baumkontrollen und Beratungen sowie Kosten für empfohlene Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen trägt die Stadt bis zu einem Betrag von 500 Euro je Kalenderjahr für förderungsfähige Bäume. Darüber hinausgehende Kosten kann die Stadt im Einzelfall auf Antrag übernehmen, sofern die empfohlenen Pflege- und Verkehrssicherungsmaßnahmen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Eigentümers überschreiten. Wessen Baum in das Kataster eingetragen ist, ist mit der Aufnahme in das Kataster verpflichtet, den Baum zu erhalten, ihn zu schützen und ihm keinen Schaden zuzufügen.

Details der Satzung sind über die Webseite der Stadt Erlensee einsehbar. (pm)

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