Freitagmittag in Bruchköbel

Polizei und Feuerwehr müssen anrücken: Mann verbrennt Müll auf Balkon

Das Verbrennen von Abfällen innerhalb der Wohnbebauung ist aus Gründen des Immissionsschutzes verboten. - Archivfoto: Feuerwehr Bruchköbel


Samstag, 13.08.2022

BRUCHKÖBEL - In der Breslauer Straße wurden am Mittag Abfälle im Garten eines Grundstückes verbrannt, was nicht nur bei den Anwohnern rund um die Brandstelle Aufmerksamkeit erregte, sondern am Ende auch Feuerwehr und Polizei auf den Plan rief.

Um 14:35 Uhr war die Feuerwehr von Anwohnern informiert worden und der Verursacher staunte wenige Minuten später nicht schlecht, als ihn die Feuerwehr persönlich darauf aufmerksam machte, dass das Verbrennen von Abfällen innerhalb der Wohnbebauung generell verboten ist. „Von der aktuell sehr hohen Wald- und Flächenbrandgefahr ganz zu schweigen“, sagte ein Sprecher der Feuerwehr. Der Verursacher löschte seine Brandstelle vor den Augen der Rettungskräfte eigenständig wieder ab.

Verbrennen von Abfällen innerhalb der Wohnbebauung verboten!

Generell ist das Verbrennen von Abfällen innerhalb der Wohnbebauung aus Gründen des Immissionsschutzes verboten. Nicht davon betroffen sind kleine Lagerfeuer, Grills, etc. Für das Verbrennen von Gartenabfällen außerhalb der Wohnbebauung ist vorher eine Erlaubnis der Stadtverwaltung einzuholen, die aber derzeit aufgrund der Trockenheit nicht erteilt wird. (pm)

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