Überraschender Freispruch für mutmaßlichen A66-Rowdy

Dienstag, 23.08.2022
GRÜNDAU/ GELNHAUSEN - Überraschendes Urteil im Prozess um einen mutmaßlichen A66-Rowdy.
Der Angeklagte wurde trotz "Wildwest-Fahrt" vor dem Amtsgericht Gelnhausen freigesprochen, dies berichteten zuerst die Kinzigtal Nachrichten. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft bezweifelte der vorsitzende Richter die Schuld des Mannes.
So fing alles an: Am Morgen des 5. Februar 2021 soll ein junger Mann mit seinem Audi auf der linken Autobahnspur der A66 in Fahrtrichtung Frankfurt sehr schnell unterwegs gewesen sein.
Der Gründauer soll dicht auf den vorausfahrenden Pkw aufgefahren sein, die Lichthupe betätigt haben. Das Drängeln habe aber nichts gebracht, weil vor dem vorausfahrenden Auto weitere Fahrzeuge gefahren sein sollen.
Also soll der Gründauer, der schon Voreintragungen im Strafregister hat, kurz auf die rechte Fahrspur gewechselt sein, wild gestikuliert haben - und dann ein Auto weiter vorne wieder zurück auf die linke Spur in einen knappen Zwischenraum. Die Fahrerin soll nur durch abruptes Bremsen ein Auffahren verhindert haben können.
Wer war denn jetzt der Fahrer?
Blöd für den Drängler: Die Fahrerin ist Polizeibeamtin. Anzeige. Gerichtsprozess in Gelnhausen. Vorwurf: Gefährdung des Straßenverkehrs. Dort leugnete der Angeklagte laut KN der Fahrer des Audi gewesen zu sein. Der Bruder war es angeblich. Der will die Schuld sogar auf sich nehmen, auch die Mutter sagt, dass der Bruder gefahren sei, ebenso die Cousine.
Die Polizistin ist sich aber sicher: Der Angeklagte war der Fahrer. Die Staatsanwaltschaft glaubt das auch, fordert eine Geldstrafe für den Angeklagten, die Zeugen des Angeklagten seien nicht glaubhaft.
Der Richter hält die Aussage des Angeklagten für „abenteuerlich“, glaubt ihm nicht, dass er nicht selbst gefahren sei. Doch: Die Beweise reichen nicht für eine Verurteilung aus. Freispruch (tby)