Auszahlung genehmigter Anträge im Herbst

9-Euro-Ticket: Bis 15. September Erstattung online beantragen

Komfortable online-Beantragung zur Erstattung des Differenzbetrags zwischen RMV-Jahreskarte und 9-Euro-Ticket. - Foto: Pixabay


Dienstag, 30.08.2022

MAIN-KINZIG-KREIS - Noch bis zum 15. September können RMV-Jahreskarten-Inhaber ohne Abonnement das Erstattungsportal auf rmv.de nutzen. RMV-Jahreskarten-Inhaber zahlten für die Monate Juni, Juli und August 2022 nur 9 Euro. 

Alle, die eine Jahreskarte ohne Abonnement als Chipkarte besitzen, können die Erstattung der Differenz zwischen 9-Euro-Ticket und dem üblichen Preis über die RMV-Erstattungsplattform auf https://9-euro-ticket-erstattung.rmv.de beantragen. Mit nur wenigen Angaben ist der Antrag innerhalb kurzer Zeit gestellt.

Voraussetzung für das Online-Portal: eTicket mit Chipkartennummer

Einzige Voraussetzungen sind, dass die Jahreskarte als eTicket auf einer Chipkarte gespeichert ist und Basisinformationen wie die Chipkartennummer angegeben werden. Nach positiver Prüfung wird die Gutschrift durch das Verkehrsunternehmen, bei dem die Jahreskarte gekauft wurde, überwiesen. Dies erfolgt zwischen Ende September und Ende November, im Einzelfall bis Ende des Jahres.

An der Erstattungsplattform sind alle rund 40 Verkehrsunternehmen im RMV-Gebiet beteiligt, welche entsprechende Jahreskarten vertreiben. Innerhalb einer Stunde nach dem Antrag erhalten Kunden eine E-Mail mit dem Hinweis, ob und durch welches Verkehrsunternehmen die Folgebearbeitung des Antrags erfolgt. Bei rund 95.000 berechtigten Fahrgästen trägt die Erstattungsplattform enorm zur Verkürzung der Bearbeitungszeit bei. Für Fragen zur Erstattung hat der RMV auf seiner Website ein FAQ zusammengestellt und berät zudem über das Kundenportal aufwww.rmv.de/kundenanliegen.

Ab dem 16. September 2022 erfolgt die Bearbeitung der Erstattungsanträge direkt durch das jeweilige zuständige Verkehrsunternehmen.

Erstattung von Jahreskarten auf Papier und mit Abonnements

Fahrgäste mit Jahreskarten ohne Abonnement oder mit Papierfahrkarte wenden sich an das Verkehrsunternehmen, bei dem die Fahrkarte gekauft wurde. Diese Möglichkeit besteht auch für Inhaber von chipbasierten Jahreskarten, die über keinen Zugriff auf die Online-Erstattungsplattform verfügen. Die Anträge auf Erstattung werden dann bei den Vertriebsstellen vor Ort ausgefüllt. Die Auszahlung der Gutschrift erfolgt ab 15. September.

Inhaber von Jahreskarten mit Abonnements, zu denen zum Beispiel Job-, Semester- oder Schüler- und Seniorentickets im Abonnement zählen, müssen nichts unternehmen, also auch nichts im Portal eingeben. Die Verrechnung findet automatisch über die monatliche oder jährliche Abbuchung statt. (pm)

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