Verfahrenseröffnung am Hanauer Landgericht

Fünf Männer wegen bandenmäßigem Drogenhandel angeklagt

Auf der Angklagebank war es voll. - Foto: Bruske-Guth / GNZ


Donnerstag, 15.09.2022

HANAU - Bandenmäßiger Betäubungsmittelhandel in nicht geringer Menge kann mit fünf bis 15 Jahren Haft bestraft werden. Das erwartet vielleicht die fünf Angeklagten in einem Verfahren, das am Mittwoch am Hanauer Landgericht eröffnet wurde. Die Staatsanwaltschaft kam ihren mutmaßlichen Taten bei einem internationalen Schlag gegen Drogenkriminialität am 7. Juli 2021 auf die Schliche.

Die mit zahlreichen Anwälten auftretenden Angeklagten sollen sehr professionell vorgegangen sein und für ihre Kommunikation Kryptohandys benutzt haben. Bei der vom amerikanischen FBI organisierten, internationalen Polizeiaktion im Juli 2021, die den Namen „Operation Trojan Shield“ trug, hatten Fahnder Daten der angeblich verschlüsselten „Anom“-Chats aus den Handys genutzt, um Verdächtige aufzuspüren.

Darunter waren auch die fünf Männer, die zuletzt in Frankfurt, Bad Soden-Salmünster, Gründau und Steinau wohnhaft waren. Die Staatsanwaltschaft wirft den fünf zwischen 1984 und 1997 geborenen Angeklagten deutscher, türkischer und serbischer Staatsangehörigkeit vor, in der Zeit von Dezember 2020 bis zur Verhaftung im Juli 2021 in Hanau, Bad Orb, Gründau und anderen Orten mit Kokain und Amphetamin in nicht geringen Mengen Handel getrieben zu haben. (tmb)

Dieser Artikel ist zuerst in der GNZ erschienen. Mehr dazu lest Ihr in der Ausgabe vom 15. September.

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