Fliegender Helfer für Feuerwehr

Neue Drohne soll Freigerichter Einsatzkräften aus der Luft unterstützen

Die Drohnenpiloten, Patrick Sonar und Florian Aul, Gemeindebrandinspektor Harald Hellenbrandt, die Drohnenpiloten Michael Sattler, Bernhard Hoffmann und Thomas Gruber sowie der stellvertretende Gemeindebrandinspektor Stefan Winter. - Foto: Link / GNZ


Samstag, 24.09.2022

FREIGERICHT - „Achtung Start“: Surrend setzen sich vier kleine Propeller in Bewegung und die kleine Drohne steigt blinkend in den Himmel über dem Feuerwehrhaus Somborn aus. Die Mavic 2 Enterprise Advanced ist die neueste Ergänzung der technischen Ausstattung der Freigerichter Feuerwehr. Sie soll im Einsatzfall wertvolle Informationen für die Rettungskräfte am Boden liefern oder bei der Suche nach Glutnestern oder vermissten Personen helfen. Durch die Anschaffung wollen sich die freiwilligen Helfer für künftige Herausforderungen rüsten.

Egal ob Waldbrand, Personensuche oder Hochwasser: Es gibt Situationen, in denen ein Blick aus der Vogelperspektive auf das Geschehen hilfreich sein kann. „Es ist einfach ideal, von oben ein Bild auf die Situation zu haben“, stellt der Freigerichter Gemeindebrandinspektor Harald Hellenbrandt fest. So lasse sich beispielsweise einschätzen, in welche Richtung ein Feuer laufe. Eine Information, die dann an die Kameraden vor Ort weitergegeben werden kann.

Nachdem bei der Freigerichter Feuerwehr schon 2019 über die Anschaffung einer Drohne nachgedacht wurde, freut Hellenbrandt sich, dass diese nun endlich im Einsatz ist. Nicht nur für die Feuerwehr, wie der Gemeindebrandinspektor betont. Auch im Bereich Bauamt sowie für Forst und Landwirtschaft könne die knapp eineinhalb Kilogramm schwere Drohne zum Einsatz kommen, beispielsweise wenn es um die Erschließung neuer Baugebiete oder die Frage nach Forst- und Wildschäden gehe. Insgesamt elf Personen wurden hierfür entsprechend ausgebildet und dürfen das kleine Fluggerät steuern. (jus/ml)

Dieser Artikel ist zuerst in der GNZ erschienen. Mehr dazu lest Ihr in der Ausgabe vom 24. September.

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