Staatsgerichtshof weist Klage von Kommunen gegen Heimatumlage zurück
Donnerstag, 13.10.2022
WIESBADEN / BIEBERGEMÜND - Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die kommunalen Grundrechtsklagen der Gemeinde Biebergemünd, der Städte Büdingen, Schwalbach am Taunus und Stadtallendorf sowie der Stadt Frankfurt am Main zurückgewiesen.
Die Kommunen hatten sich gegen die sogenannte Heimatumlage gewehrt, die von den Gemeinden zu zahlen ist und und im Wesentlichen unmittelbar an diese über den kommunalen Finanzausgleich zurückfließt.
"Starke Heimat Hessen" im Fokus
Im Detail ging es um das Gesetz über das Programm "Starke Heimat Hessen", durch das sich die Kommunen "in ihrem kommunalen Selbstverwaltungsrecht sowie in ihrem Recht auf kommunale Gleichbehandlung verletzt sehen".
Das sieht der Staatsgerichtshof anders: Die Regelungen würden zwar in das kommunale Selbstverwaltungsrecht eingreifen, allerdings im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
"Der Staatsgerichtshof hat die Klagen als zulässig, aber unbegründet angesehen", heißt es in der Urteilsverkündung. (sh)