Gelnhäuser wegen sexuellen Missbrauchs verurteilt

Sonntag, 30.10.2022
GELNHAUSEN - Weil er seinen eigenen Sohn zu sexuellen Handlungen gezwungen haben soll, muss ein 45-jähriger Gelnhäuser für drei Jahre ins Gefängnis. Der Prozess am Hanauer Landgericht fand in weiten Teilen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Was sich genau in der gemeinsamen Wohnung des Angeklagten, seiner Frau und den vier gemeinsamen Kindern abgespielt hat, lässt sich nur grob erahnen. Unmittelbar nach Verlesung der Anklageschrift beim ersten Verhandlungstag hatte die vorsitzende Richterin Dr. Katharina Jost auf Antrag der Verteidigung die Öffentlichkeit von weiten Teilen des Prozesses ausgeschlossen. Davon waren auch die Aussagen des Beschuldigten, der Zeugen und des beauftragten psychiatrischen Gutachters betroffen. Auch am zweiten und letzten Verhandlungstag wurde nur das Urteil, nicht aber die Begründung öffentlich mitgeteilt.
Demnach hat die zweite große Strafkammer den 45-jährigen Angeklagten wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes in drei Fällen in Tateinheit mit der Herstellung kinderpornografischen Materials schuldig gesprochen und zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt. (mab)
Dieser Artikel ist zuerst in der GNZ erschienen. Mehr dazu lest Ihr in der Ausgabe vom 29. Oktober.