Diskreditierung eines Ex-Mitarbeiters

Gelnhäuser Bürgermeister muss Schmerzensgeld zahlen

Weil er einen ehemaligen Mitarbeiter darin öffentlich diskreditiert hatte, verurteilte das Landgericht Hanau Bürgermeister Daniel Glöckner nun zu einer Zahlung von insgesamt rund 4 600 Euro. - Archivfoto: GNZ


Donnerstag, 03.11.2022

GELNHAUSEN - Eine Stellungnahme zu einem kritischen Leserbrief von Michael Neitzert hat für Bürgermeister Daniel Glöckner (FDP) zu einem juristischen und am Ende teuren Nachspiel geführt: Die 9. Zivilkammer am Landgericht Hanau verurteilte den Gelnhäuser Rathauschef wegen „Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ zu einer Zahlung von 2 000 Euro Schmerzensgeld an den ehemaligen Technischen Leiter der Hallen- und Veranstaltungs GmbH der Stadt.

Weiterhin muss Glöckner 70 Prozent der Kosten des Rechtsstreits – nach GNZ-Informationen weitere rund 2 600 Euro – übernehmen. Der Klage auf Unterlassung wurde durch die Kammer ebenfalls stattgegeben: Falls der Bürgermeister seine diskreditierenden Behauptungen öffentlich wiederholen sollte, droht ihm die Verhängung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250 000 Euro. (mb)

Dieser Artikel ist zuerst in der GNZ erschienen. Mehr dazu lest Ihr in der Ausgabe vom 3. November.

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