Ein totes Kalb in Sinntal – war es ein Wolf?

Montag, 07.11.2022
SINNTAL - Am 8. Oktober sah ein Weichersbacher Tierhalter in der Abenddämmerung nach seiner kleinen Herde Highland Rinder. Die Tiere standen auf einer Koppel am Ortsrand, nahe des Friedhofs. Er sah, dass ein Kalb neu geboren neben der Mutter lag und von dieser geleckt wurde, es machte seine ersten Aufstehversuche. Da Highland Kühe alleine bestens zurechtkommen nach einer Geburt und augenscheinlich alles in bester Ordnung war, störte er die beiden nicht und ging nach Hause.
Am nächsten Morgen sah er nach seinen Tieren und fand das Kalb tot und im hinteren Teil des Köpers erheblich angefressen, es wies deutliche Bissverletzungen auf. Das Muttertier stand daneben, die Herde und die benachbarte Schafherde waren in Aufregung. Hier war eindeutig ein großes Raubtier am Werk gewesen.
Der Weichersbacher rief bei der „Wolfshotline“ des Hessischen Landesamts für Umwelt, Naturschutz und Geologie an und vom Kalb wurde eine DNA Probe genommen. Der Tierhalter beschloss, eine zweite Probenentnahme durch ein unabhängiges, privates Labor durchführen zu lassen und beauftragte eine entsprechende Probenentnahme über das Labor ForGen in Hamburg. Hiernach wurde das Kalb vom Landesamt abgeholt.
Nun hieß es: warten. Die DNA von Hund, Wolf und Fuchs ist zu rund 99,5 Prozent identisch. Die Spuren, die mit dem Wattestäbchen vom Kalb genommen werden, sind nicht immer brauchbar für eine Analyse. Es dauert immer mindestens zwei Wochen, bis eine Probe ausgewertet ist, meist länger.
Wolf oder Wolfsmischling vs. „Wolf nicht nachweisbar“
Am 27. Oktober rief das Labor des Hessischen Landesamtes beim Tierhalter an und teilte mit, dass dessen erster Abstrich analysiert worden, aber das Ergebnis nicht eindeutig sei und dass die neuerliche Untersuchung mindestens zwei Wochen dauern würde. Der Tierhalter stellte sich auf weiteres Warten ein. Aber direkt hiernach überschlugen sich die Ereignisse. Mit Datum vom 28. Oktober kam das forensisch-genetische Spurengutachten des zertifizierten gerichtsmedizinischen Labors ForGen GmbH aus Hamburg. In der Zusammenfassung steht dort:
„An den übersandten Spurenträgern wurde sicher DNA mindestens eines Vertreters aus der Familie der Canidae nachgewiesen. Dabei weist das Allel „92“ im Markersystem PEZ05 auf einen Wolf hin, wobei aus forensischer Sicht auch ein Wolf-Hund-Mischling nicht ausgeschlossen werden kann“. Wolf oder Wolfsmischling. Die schlimmste Befürchtung hat sich bewahrheitet.
Aber: die zweite Probe des Labors des Hessischen Landesamtes stand ja noch aus:
Umso größer war dann die Überraschung, als nur sechs Tage nach der Ankündigung, dass die zweite Probe mindestens zwei Wochen dauern würde, bereits der Ablehnungsbescheid des Hessischen Landesamtes kam. Hier steht: „Wolf nicht nachweisbar“ sei.
Der Tierhalter bleibt ratlos zurück. (red)