„Zeit für mehr Eigenverantwortung“

Neue Phase der Pandemie: Hessen will Corona-Isolationspflicht aufheben

Symbolbild: KN


Freitag, 11.11.2022

WIESBADEN - Wer künftig positiv auf das Coronavirus getestet wird, soll sich in der Regel nicht mehr in häusliche Absonderung begeben müssen – zumindest, wenn er oder sie in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen oder Schleswig-Holstein zu Hause ist. Es bedarf aus Sicht der Länder einer neuen Phase im Umgang mit der Pandemie. Man befinde sich am Übergang zu einer Endemie. Die Gesundheitsminister dieser Bundesländer haben sich deshalb auf gemeinsame Empfehlungen verständigt, auf deren Basis zeitnah neue Regelungen in diesen Bundesländern in Kraft treten sollen. Die Details werden derzeit ausgearbeitet.

Die Bundesländer berufen sich bei ihrem gemeinsamen Vorgehen unter anderem auf Erfahrungen aus Nachbarländern wie Österreich, wo es seit Sommer 2022 absonderungsersetzende Schutzmaßnahmen gibt. Aus diesen Ländern seien keine negativen Erkenntnisse bekannt. Zurückgehende Infektionszahlen, eine wirksame Schutzimpfung, eine Basisimmunität innerhalb der Bevölkerung von mehr als 90 Prozent, in der Regel keine schweren Krankheitsverläufe sowie wirksame antivirale Medikamente rechtfertigen aus Sicht der Länder, diesen Schritt zeitnah zu gehen.

„Zeit für mehr Eigenverantwortung“

Die Länder haben sich darauf geeinigt, die generelle Isolationspflicht für positiv getestete Personen aufzuheben. An deren Stelle werden die Länder angepasst verpflichtende Schutzmaßnahmen wie eine begrenzte Maskenpflicht positiv getesteter Personen sowie dringende Empfehlungen einführen.

Kai Klose, Gesundheitsminister Hessen:

„So lange das derzeit herrschende Omikron-Virus nicht von einer pathogeneren Variante verdrängt wird, die unser Gesundheitssystem überlasten könnte, ist der Schritt verantwortbar und geboten. Der bestehende Schutz durch Impfungen oder durchgemachte Infektionen in Deutschland macht ihn möglich. An die Stelle der Isolationspflicht treten dann verpflichtende Schutzmaßnahmen für Infizierte, um besonders vulnerable Personen z.B. in Krankenhäusern oder Alten- und Pflegeheimen zu schützen.“ (red)