Finanzen, Mobilität und Berufsleben

PAPPERT PLAPPERT: Von Bürgergeld bis 49-Euro-Ticket - Das ändert sich 2023

K.N-Kolumnist Moritz Pappert - Foto: Marius Auth


Montag, 28.11.2022
von MORITZ PAPPERT

MAIN-KINZIG-KREIS - Wie in jedem Jahr gibt es auch in 2023 einige Änderungen, die unsere Finanzen, Mobilität oder das Berufsleben betreffen. Ich habe die wichtigsten für euch gesammelt:

Bürgergeld

Das Arbeitslosengeld II und das Sozialgeld soll zum 1. Januar 2023 durch das Bürgergeld ersetzt werden. Alleinstehende Erwachsene sollen dann 502 Euro im Monat bekommen. Für Erwachsene unter 25, die noch bei ihren Eltern leben, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro.

Deutschlandticket

Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets kommt. Ab März oder April soll es das 49-Euro-Ticket geben. Es soll deutschlandweit im ÖPNV und in Regionalzügen gültig sein und vor allem digital als monatliches kündbares Abo verkauft werden.

Einmalzahlung für Studenten

Alle Studenten und Fachschüler sollen eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro erhalten. Bund und Länder entwickeln dafür gerade eine digitale Antragsplattform, über die die Auszahlung beantragt werden kann. Dies soll ab Frühjahr 2023 erfolgen.

Grundfreibetrag

Der steuerfreie Grundfreibetrag, also der Betrag, bis zu welchem Einkommen man keine Einkommenssteuern zahlen muss, steigt von 10.347 Euro im Jahr 2022 auf 10.908 Euro im Jahr 2023.

Homeoffice-Pauschale

Steuerpflichtige können dauerhaft für jeden Kalendertag, an dem sie ausschließlich zuhause arbeiten, einen Betrag von fünf Euro geltend machen – ab 2023 maximal 1.000 Euro statt bisher 600 Euro. Damit werden dann 200 statt 120 Homeoffice-Tage begünstigt. Die Regelung gilt übrigens auch dann, wenn kein häusliches Arbeitszimmer zur Verfügung steht. 

Pflege

Im Pflegebereich erhalten qualifizierte Pflegehilfskräfte ab Januar 14,70 Euro statt 13,90 Euro pro Stunde. Pflegefachkräfte sollen 17,65 Euro statt 17,10 Euro bekommen. Eine weitere Erhöhung soll dann im Dezember 2023 erfolgen. 

Rente

Für alle, die vor Erreichen des gesetzlichen Rentenalters in den Ruhestand gehen, aber trotzdem noch ein wenig arbeiten möchte, für den entfällt jetzt die Hinzuverdienstgrenze. Bisher war das nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag möglich. 

Sparerpauschbetrag 

Der Sparerpauschbetrag steigt. Dieser sorgt dafür, dass bestimmte Kapitaleinkünfte bei der Einkommenssteuer steuerfrei bleiben. Ab 2023 steigt der Freibetrag von 801 auf 1.000 Euro.  Bei zusammenveranlagten Ehegatten steigt er von 1.602 auf 2.000 Euro.

Jeden Sonntag schreibt KINZIG.NEWS-Reporter Moritz Pappert in dieser Kolumne über Themen, die ihn in der vergangenen Woche bewegt haben. Immer mit einem Augenzwinkern und immer extrem subjektiv. Ein Pappert plappert halt einfach drauf los. Autogrammwünsche bitte per E-Mail an [email protected]

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