Auf Nachbesserung folgt Nachspiel

Ergänzungsantrag der Freien Wächter wird zum politischen Zankapfel

Der Bauausschuss hatte die Flächen für die Photovoltaikanlage vor Ort besichtigt. - Foto: GNZ/ Herd


Samstag, 26.11.2022

WÄCHTERSBACH - In der Sache hätten sich die politischen Protagonisten bestimmt auf einen Konsens einigen können. Die Art und Weise, wie der Ergänzungsantrag zur Freiflächenphotovoltaikanlage in Aufenau erneut auf die Tagesordnung der Wächtersbacher Stadtverordnetenversammlung kam, löste allerdings einen vehementen Schlagabtausch aus und wird angesichts der Beschlussfassung ein Nachspiel haben.

Stadtverordnetenvorsteher Jan Volkmann hatte bereits zu Beginn der Sitzung erklärt, warum zwei Themen aus der vorherigen Sitzung erneut auf der Tagesordnung auftauchen. Beim von den Grünen beantragten Akteneinsichtsausschuss zu den Vorgängen rund um die Schlossgastronomie, stand bereits fest, dass es eine Akteneinsicht geben würde, weil der Antrag einer Fraktion dafür bereits ausreicht. Offen war jedoch geblieben, wie der Ausschuss aussehen soll. Auf einstimmigen Beschluss wird nun ein temporärer Akteneinsichtsausschuss gebildet, der sich gemäß der Stärkeverhältnisse der Fraktionen in der Stadtverordnetenversammlung zusammensetzt.

Eine völlig andere Gemengelage gab es beim Ergänzungsantrag der Freien Wächter zur Photovoltaikanlage in Aufenau. Volkmann hatte diesen zugelassen, weil er der Auffassung der Freien Wächter folgte, dass bedingt durch eine veränderte Situation eine Nachbesserung obligat sei. Die Geschäftsordnung sei nicht in Stein gemeißelt und lasse ihm einen gewissen Ermessensspielraum.

SPD-Fraktionschef Harald Krügel beurteilte dies komplett anders und stellte den Geschäftsordnungsantrag, diesen Punkt von der Tagesordnung zu streichen. Er sei in gleicher Form bereits in der vorherigen Sitzung beraten und abgelehnt worden. Dass er nun wieder auf der Tagesordnung stehe, sei ein Novum in Wächtersbach. Krügel vermutete „eine Verbindung zwischen dem Stadtverordnetenvorsteher und dem Antragsteller“ und pochte auf die Neutralitätspflicht des Stadtverordnetenvorstehers. (GNZ, erd)

Mehr dazu lest Ihr in der GNZ vom 26. November.

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