"Heimtückisch & aus niedrigen Beweggründen"

Mord an Geschwisterpaar in Hanau: Vater muss sich heute vor Gericht verantworten

Hanau, 11. Mai 2022: Ein Mädchen wird tot auf einem Balkon entdeckt, ein Junge liegt schwer verletzt vor einem Hochhaus und stirbt später. - Archivfoto: KN/Justin Möser


Mittwoch, 18.01.2023

HANAU - Hanau, 11. Mai 2022: Ein Mädchen wird tot auf einem Balkon entdeckt, ein Junge liegt schwer verletzt vor einem Hochhaus und stirbt später. Drei Tage nach der schrecklichen Tat nimmt die Polizei den Vater des Geschwisterpaars in Frankreich fest. Die Tat sorgt bundesweit für Entsetzen: Jetzt muss sich der damals 47-jährige Mann vor dem Landgericht Hanau verantworten.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem 1975 in Bagha Purana (Indien) geborenen Angeklagten indischer Staatsangehörigkeit vor, seine zur Tatzeit siebenjährige Tochter und seinen zur Tatzeit elfjährigen Sohn "heimtückisch sowie aus niedrigen Beweggründen" getötet zu haben.

Familiäre Probleme


Der seit 2008 mit der Mutter der verstorbenen Kinder, die sich dem Verfahren als Nebenklägerin angeschlossen hat, verheiratete Angeklagte lebte seit Januar 2022 mit seiner Ehefrau in Trennung. Die Nebenklägerin bewohnte mit den gemeinsamen Kindern eine Wohnung im Obergeschoss eines Mehrfamilienhauses in Hanau. Der Angeklagte soll Druck auf seine Ehefrau zur Wiederaufnahme der Beziehung ausgeübt und dabei auch Todesdrohungen in Bezug auf seine Frau und die gemeinsamen Kinder geäußert haben.

Da die Nebenklägerin gleichwohl eine Wiederaufnahme der Beziehung ablehnte, soll der Angeklagte beschlossen haben, sie hierfür zu bestrafen. Nachdem die Mutter der Kinder bereits in den frühen Morgenstunden des Tattages die Wohnung verlassen hatte, um zur Arbeit zu fahren, soll der Angeklagte den Zeitpunkt abgepasst haben, als die Kinder die Wohnungstür, zu der der Angeklagte keinen Schlüssel gehabt haben soll, öffneten, um selbständig zur Schule zu gehen.

Prozess beginnt am 18. Januar


In diesem Moment soll der Angeklagte seine Kinder in die Wohnung zurückgedrängt und seine Tochter unmittelbar auf ein im Wohnzimmer befindliches Doppelbett gedrückt haben. Dort soll er ihr in Tötungsabsicht mit einem scharfen Gegenstand mindestens zweimal in den Hals geschnitten haben, was zu solch massiven Verletzungen der Halseingeweide und Schlagadern geführt haben soll, dass die Geschädigte hieran verstarb.

Der Sohn des Angeklagten soll nach Annahme der Anklage diese Tat mitangesehen und sich in Todesangst auf den Balkon der Wohnung geflüchtet haben. Er soll durch einen Sturz von dem im neunten Obergeschoss befindlichen Balkon schwerste Verletzungen davongetragen haben, die trotz zeitnaher Einlieferung ins Krankenhaus wenig später zu seinem Tod führten.

Der Mordprozess vor der 1. Schwurgerichtskammer des Landgerichts Hanau beginnt am Mittwoch, 18. Januar. Insgesamt sind elf Verhandlungstage angesetzt. (sh)

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