Frist endet am 31. Januar

Bitte denkt dran, Eure Grundsteuererklärung rechtzeitig abzugeben

Die Spitzenvertreter von Land und Kommunen rufen erneut dazu auf, die Grundsteuererklärung rechtzeitig abzugeben. - Symboldbild: Pixabay


Freitag, 27.01.2023

HESSEN - Die Spitzenvertreter von Land und Kommunen rufen erneut dazu auf, die Grundsteuererklärung innerhalb der Frist bis zum 31. Januar 2023 auszufüllen und abzugeben.

"Viele kommunale Aufgaben wie die Kinderbetreuung, die Skaterbahn, die Aufforstung oder Seniorenangebote können nur mit Hilfe der Grundsteuer im Sinne der Bürgerinnen und Bürger vor Ort umgesetzt werden. Die Grundsteuer wird deshalb von den Städten und Gemeinden erhoben und ihre Einnahmen fließen ausschließlich den Städten und Gemeinden zu: in Hessen jedes Jahr rund 1,2 Milliarden Euro. Es ist wichtig, dass die Hessinnen und Hessen bis zum 31. Januar die Grundsteuererklärung abgeben, damit die Städte und Gemeinden weiterhin ihre vielfältigen Aufgaben für die Menschen vor Ort erfüllen können", sagten Hessens Finanzminister Michael Boddenberg, der Präsident des Hessischen Städtetages, Dr. Heiko Wingenfeld, und der Präsident des Hessischen Städte- und Gemeindebundes, Matthias Baaß, in einem gemeinsamen Appell.

"Eines der größten Steuerprojekte der Nachkriegsgeschichte"

Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg. - Archivfoto: O|N/Hendrik Urbin

Der hessische Finanzminister Michael Boddenberg. - Archivfoto: O|N/Hendrik Urbin

Finanzminister Michael Boddenberg: "Die Grundsteuerreform ist eines der größten Steuerprojekte der Nachkriegsgeschichte. Bundesweit wird die Grundsteuer ab dem Jahr 2025 infolge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts auf neuer Grundlage erhoben. Die Erklärung zum Grundsteuermessbetrag muss bis zum 31. Januar dieses Jahres abgegeben werden, da sich die Neuberechnung aller rund 2,8 Millionen hessischen Grundstücke in mehreren Schritten bis hin zu der Erteilung der Steuerbescheide durch die Gemeinden vollzieht und deshalb Zeit benötigt. Bitte denken Sie an die Aufgaben Ihrer Kommune vor Ort!"

Nach der Verlängerung der Abgabefrist um drei Monate nun bis zum 31. Januar sollte nun jede Bürgerin und jeder Bürger ausreichend Zeit gehabt haben, um die in Hessen verhältnismäßig einfache Erklärung abzugeben.

Abgabequote von rund 67 Prozent


"Sollte trotz all unserer Sensibilisierungs- und Unterstützungsmaßnahmen die Abgabe doch noch versäumt worden sein, werden die Steuerpflichtigen nach Fristende eine letztmalige persönliche Erinnerung von ihrem Finanzamt erhalten. Im Sinne des Gemeinwohls sollten jedoch die Grundstückseigentümerinnen und Grundstückeigentümer bis Ende Januar aktiv werden, um eine Schätzung durch das Finanzamt zu vermeiden, denn diese ist aufgrund der nicht vorhandenen aktuellen Daten naturgemäß mit Unsicherheiten verbunden", erklärte der Finanzminister.

Bislang wurden in Hessen rund 1,9 Millionen Erklärungen abgegeben. Dies entspricht einer Abgabequote von rund 67 Prozent. (red)

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