ACE Autoclub klärt auf

Nebel bei der Autofahrt: Welches Licht für gute Sicht?

Nebelscheinwerfer - Foto: ACE Auto Club Europa e. V.


Montag, 06.02.2023

MAIN-KINZIG-KREIS - Ist die Sicht durch Nebel eingeschränkt, kann die Weiterfahrt schnell gefährlich werden. Damit auch bei nebligen Sichtverhältnissen alle sicher unterwegs sind, erläutert der Pressesprecher vom ACE-Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau, Anton Hofmann, Europas Mobilitätsbegleiter, welche Leuchten für den besten Durchblick sorgen.

Auf Lichtautomatik ist kein Verlass

Sich bei Nebel auf die Funktion der Lichtautomatik zu verlassen, ist leider ein weit verbreiteter Fehler, warnt der ACE Auto Club Europa. Denn selbst die Lichtsysteme moderner Fahrzeuge erkennen Nebel in der Regel nicht. Sie unterscheiden nur zwischen hell und dunkel, sodass bei Tageslicht – auch bei Nebel – nur das Tagfahrlicht eingeschaltet wird. Dieses leuchtet, ebenso wie das Standlicht, die Fahrbahn und den Fahrbahnrand nicht ausreichend aus und wird bei Nebel auch vom entgegenkommenden Verkehr erst sehr spät wahrgenommen. Wer auf das Fernlicht baut, wird ebenfalls enttäuscht: Wo gerade noch schemenhaft die Straße zu erkennen war, ist plötzlich nur noch eine “weiße Wand” aus Nebel. Stattdessen sollten Autofahrende bei Nebel zunächst das Abblendlicht manuell einschalten, empfiehlt der ACE. Sind Nebelscheinwerfer vorhanden, können diese von Vorteil sein.

Nebelscheinwerfer reduzieren Eigenblendung

Nebel erschwert nicht nur die Sicht auf die Straße, sondern kann beim Autofahren sogar den Fahrenden selbst blenden: Die feinen Wassertröpfchen in der Luft reflektieren das Scheinwerferlicht. Durch die hohe Position und den Neigungswinkel von Abblend- und insbesondere Fernlicht kommt es so zur Eigenblendung. Nebelscheinwerfer hingegen sitzen tiefer und reduzieren dadurch die Eigenblendung.  

ACE-Tipp: In den vergangenen Jahren hat sich die Charakteristik der Nebelscheinwerfer geändert. Galt früher die Kombination aus Standlicht und Nebelscheinwerfer als die beste Kombination bei dichtem Nebel, gilt dies heute nicht mehr in allen Fällen. Das Licht der Nebelscheinwerfer ist heute oftmals eher in die Breite gerichtet, das Standlicht leuchtet dann die Fahrbahn nicht ausreichend aus. In diesem Fall bietet sich die Kombination Abblendlicht plus Nebelscheinwerfer an. Aber es kommt auf die Situation sowie die im Fahrzeug verbaute Technik an: daher am besten beide Kombinationen ausprobiereAuch bei erheblich erschwerter Sicht durch Regen und Schnee können Nebelscheinwerfer alternativ oder zusätzlich zum zum Einsatz kommen.  

Achtung, Vorschriften

Nebelscheinwerfer sind in der Regel nicht für den täglichen Gebrauch geeignet. Denn Voraussetzung für den Einsatz der Nebelscheinwerfer sind erschwerte Sichtverhältnisse: innerorts bei einer Sichtweite von unter 60 bis 70, außerorts bereits bei unter 100 bis 120 Metern und auf der Autobahn bei unter 150 Metern Sichtweite. Bei der Ermittlung des Abstands helfen Leitpfosten, die in der Regel 50 Meter auseinander stehen. Sind die Sichtverhältnisse wieder besser, müssen die Nebelscheinwerfer ausgeschaltet und es kann je nach Situation wieder die Lichtautomatik, das Tagfahr-, Abblend- oder Fernlicht genutzt werden.  

Während der Nebelscheinwerfer nicht verpflichtend zum Einsatz kommen muss, ist es hingegen gesetzlich vorgeschrieben, bei schlechter Sicht zumindest das Abblendlicht zu nutzen. Die nach hinten strahlende Nebelschlussleuchte ist hingegen an jedem modernen Auto verbaut. Autofahrende dürfen sie freiwillig nutzen, um ihr Fahrzeug ausschließlich bei nebelbedingter schlechter Sicht unter 50 Metern für den nachfolgenden Verkehr sichtbar zu machen. Achtung: Ist die Sicht so sehr eingeschränkt, dass die Nebelschlussleuchte zum Einsatz kommen darf, gilt generell eine Höchstgeschwindigkeit von 50 Kilometern pro Stunde. 

Sowohl bei falscher Verwendung von Nebelscheinwerfern als auch von Nebelschlussleuchten wird ein Bußgeld ab 20 Euro fällig. Kommt es durch die falsche Nutzung zu einer Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmenden oder sogar zu einem Unfall, fällt das Bußgeld entsprechend höher aus. (red)

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