Entgegen dem Bundestrend: Weniger Geldautomaten in Hessen gesprengt
Dienstag, 14.02.2023
FRANKFURT / HESSEN - Das Kriminalitätsphänomen der Geldautomatensprengung beschäftigt die hessischen Strafverfolgungsbehörden seit mehreren Jahren. International, national und regional agierende Täter und Tätergruppierungen versuchen durch die Sprengung von Geldautomaten, an große Mengen Bargeld zu gelangen. Das berichtet die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main
Die oft hierarchisch organisierten Tätergruppierungen würden bei der Tatausführung arbeitsteilig vorgehen. Seit Jahren sei eine steigende Professionalisierung zu erkennen. "Die Ausführung der Taten birgt eine hohe Gefahr für Unbeteiligte und Einsatzkräfte. Die Täter verwenden zur Sprengung der Geldautomaten überwiegend Festsprengstoff. Bei der Flucht vom Tatort in hochmotorisierten Fahrzeugen nehmen sie erhebliche Risiken für andere Verkehrsteilnehmer und die sie verfolgenden Einsatzkräfte in Kauf", teilt die Generalstaatsanwaltschaft mit.
Um diesem gefährlichen Kriminalitätsphänomen nachhaltig entgegenzutreten, führe die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Eingreifreserve – hessenweit zentralisierte Ermittlungen. Dabei arbeite sie mit dem Hessischen Landeskriminalamt – BAO effectus – und Dienststellen der hessischen Polizeipräsidien eng zusammen und stehe zudem im Austausch mit EUROPOL und mit ausländischen Strafverfolgungsbehörden.
41 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst
Im Jahr 2022 ist die Anzahl der Geldautomatensprengungen in Hessen entgegen dem bundesweiten Trend gesunken. Es wurden 41 Geldautomatensprengungen statistisch erfasst; in 25 Fällen konnten die Täter an das Bargeld in den Automaten gelangen. Demgegenüber wurden im Jahr 2021 noch 56 Fälle festgestellt, wobei es in 27 Fällen zur Vollendung der Taten kam.
Die Sprengungen von Geldautomaten haben in Hessen im Jahr 2022 zu einem Sachschaden von insgesamt rund sechs Millionen Euro geführt. Die Täter entwendeten aus den gesprengten Geldautomaten Bargeld in Höhe von über 2,3 Millionen Euro.
Im Jahr 2022 erhob die Generalstaatsanwaltschaft Anklagen gegen zwölf mutmaßliche Geldautomatensprenger. Hessische Gerichte verurteilten im letzten Jahr 18 Personen, teilweise bereits rechtskräftig, zu Freiheits- bzw. Jugendstrafen zwischen einem Jahr und sechs Monaten und drei Jahren und neun Monaten. Darüber hinaus befinden sich derzeit insgesamt 15 Tatverdächtige in Untersuchungs- bzw. Auslieferungshaft.
Die Ermittlungsverfahren der Eingreifreserve richten sich nicht nur gegen Personen, die Geldautomatensprengungen unmittelbar ausgeführt haben sollen, sondern werden auch gegen mutmaßliche Führungsmitglieder der beteiligten Organisationen geführt. (red/sh)