Frankfurt & Hanau wird's freuen

RP hat gesprochen: Verband darf Wasser aus Birsteiner Brunnen entnehmen

Das RP Darmstadt hat dem Wasserverband Kinzig Wasserrechte für seine Brunnen in der Gemeinde Birstein erteilt... - Symboldbild: Pixabay


Mittwoch, 08.03.2023

BIRSTEIN / DARMSTADT - Das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt hat dem Wasserverband Kinzig (WVK) Wasserrechte zur Entnahme von Grundwasser aus drei Brunnen im Birsteiner Ortsteil Kirchbracht sowie einem Brunnen im Ortsteil Illnhausen erteilt.

Der Wasserverband Kinzig beliefert seine Verbandsmitglieder, die Stadt Frankfurt und die Stadt Hanau sowie den Main-Kinzig-Kreis, um die öffentliche Wasserversorgung sicherzustellen. Hierzu hat er eine gehobene Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser in einer Höhe von 1.650.000 Kubikmeter im Fördergebiet Kirchbracht sowie eine einfache Erlaubnis über 400.000 Kubikmeter pro Jahr im Brunnen Illnhausen beantragt.

"Ausreichend Grundwasser vorhanden"


"Im Zuge des Wasserrechtsverfahrens wurden die vorliegenden Antragsunterlagen sowie auch die im Zuge der Beteiligung der Öffentlichkeit eingegangenen Einwendungen vom RP Darmstadt detailliert geprüft und bewertet. Die Entnahmen werden zugelassen, da nach Auswertung des Hessischen Landesamtes für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) auch unter Berücksichtigung des Klimawandels ausreichend Grundwasser vorhanden ist. Darüber hinaus sorgen eine Vielzahl von Nebenbestimmungen dafür, dass das Grundwasser nachhaltig sowie umweltschonend gewonnen werden kann", teilt das RP mit.

"Für das Fördergebiet Kirchbracht konnte dem WVK, entsprechend des zuletzt bestehenden Wasserrechts sowie der Betriebserfahrungen, nur für 1.095.000 Kubikmeter pro Jahr eine gehobene Erlaubnis erteilt werden. Für die darüber hinausgehenden Mengen in der Höhe von 555.000 Kubikmeter pro Jahr erhält der WVK nur eine einfache Erlaubnis, in die bei Bedarf eingegriffen werden kann. Beide Zulassungen sind an klar definierte Grenzgrundwasserstände sowie ein umfangreiches Monitoring geknüpft", heißt es weiter in der Pressemitteilung der Behörde.

Wasserrechte auf 20 Jahre begrenzt


Bei einer Unterschreitung der Grenzgrundwasserstände müsse die Grundwasserentnahme unverzüglich eingestellt werden. Dies sorge dafür, dass eine Übernutzung des Grundwassers und damit negative Einflüsse auf Natur sowie Umwelt ausgeschlossen werden könnten. Zudem seien die Wasserrechte auf 20 Jahre begrenzt worden. Dies basiere auf den aktuellen Klimaprojektionen, die nach Auswertung des HLNUG sowie anerkannter Fachverbände für diesen Zeitraum eine "allenfalls moderate Veränderung der Grundwasserneubildung" prognostizierten.

Für den Brunnen in Illnhausen habe bislang kein längerfristiges Wasserrecht existiert.

"Ein Pumpversuch im Jahre 2013 zeigte, dass die hier beantragte Entnahmemenge in dem sensiblen, grundwasserabhängigen Gebiet am Illnhäuser Weiher unter Einhaltung von Grenzgrundwasserständen sowie Mindestabflüssen umweltschonend gewonnen werden kann. Die Zulassung kann daher – unter Festlegung entsprechender Nebenbestimmungen und analog zur gängigen Praxis – auf sechs Jahre begrenzt erteilt werden. Während dieser Zeit wird ein umfangreiches Monitoring die bisherigen Ergebnisse verifizieren", teilt das RP abschließend mit. (red/sh)

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