HANAU/MAINTAL

Mutmaßlicher Tankstellenräuber nun doch in Untersuchungshaft genommen

Symbolbild K.N-Redaktion


Donnerstag, 10.10.2019
von Lena Eberhardt/PM

HANAU/MAINTAL - Der 23 Jahre alte mutmaßliche Tankstellenräuber aus Maintal  sitzt nun doch in Untersuchungshaft. Auf eine entsprechende Beschwerde der Hanauer Staatsanwaltschaft hat das Landgericht Hanau am Mittwoch einen Haftbefehl gegen den Verdächtigen erlassen. Zivilkräfte der Hanauer Polizei nahmen den Maintaler noch am gleichen Tag an seiner Wohnanschrift fest. Zwar versuchte der 23-Jährige zu flüchten, konnte aber nach wenigen Metern eingeholt werden. Dabei bestätigte sich einmal mehr dessen Gefährlichkeit; bei der Durchsuchung des Mannes fand die Polizei ein verbotenes Butterflymesser. 

Wie bereits berichtet, steht der Maintaler im Verdacht, am Montag, den 30. September, gegen 1.45 Uhr, eine Tankstelle in der Kennedystraße überfallen zu haben. Eine Polizeistreife, die zufällig zu dem Geschehen hinzukam, konnte den Mann überwältigen. Dabei kam es auch zu einer Schussabgabe seitens der Polizei, da der mutmaßliche Räuber die Ordnungshüter mit einer Schusswaffe bedroht haben soll. Die zuständige Haftrichterin ließ den Tatverdächtigen trotz eines Antrages der Staatsanwaltschaft auf Erlass eines Haftbefehls laufen und half einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft nicht ab, da sie keine Gründe für eine Untersuchungshaft erkennen konnte, was zunächst durch das Landgericht Hanau bestätigt wurde. 

Am Mittwoch, den 2. Oktober, soll der Mann dann in einer Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei eine Amok-Tat mit Waffen angekündigt haben, woraufhin er von Spezialkräften der Polizei noch in der Kanzlei festgenommen werden konnte. In seiner Maintaler Wohnung wurden neben einer größeren Menge Drogen zahlreiche Waffen wie Butterflymesser und Schreckschusswaffen sichergestellt. Doch selbst nach diesen Funden wurde ein erneuter, um diese Vorwürfe erweiterter, Antrag der Staatsanwaltschaft Hanau auf Untersuchungshaft abgelehnt. Eine neuerliche Beschwerde der Staatsanwaltschaft Hanau gegen diesen Beschluss führte nun dazu, dass das Landgericht die erste Entscheidung revidierte und einen Haftbefehl ausstellte. +++

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