Umstellung auf elektronische Aktenführung

Sozialamt mit vorübergehend eingeschränkter Erreichbarkeit

Die Umstellung auf eine elektronische Aktenführung sorgt im Sozialamt für die vorübergehend eingeschränkte Erreichbarkeit. - Foto: Pixabay


Freitag, 17.03.2023

MAIN-KINZIG-KREIS - Die Verwaltungsbereiche des Main-Kinzig-Kreises werden sukzessive auf eine elektronische Aktenführung („eAkte“) umgestellt. Mit der Abteilung Existenzsicherung des Amts für soziale Förderung und Teilhabe (Sozialamt) ist davon zum Ende des Monats März ein besonders großer Bereich betroffen. Er umfasst inhaltlich die Bereiche Existenzsicherung, Bestattungskosten und Hilfen für Gefährdete sowie die Widerspruchssachbearbeitung.

Anders ausgedrückt: Es müssen 6.350 betroffene Fälle und entsprechende Aktenauszüge digitalisiert und nach festen Vorgaben aufbereitet werden. Zuvor stehen Schulungen der Mitarbeitenden an; rund 140 Beschäftigte betrifft der Digitalisierungsprozess. Sofern die Änderungen die Bürgerinnen und Bürger betreffen, die Leistungen erhalten, werden diese direkt informiert. So sollten Unterlagen in Zukunft als Kopie oder digital eingereicht werden, nicht mehr im Original.

Im Ergebnis werden verwaltungsinterne Arbeitsabläufe vereinfacht und schneller, was in einer großen Abteilung der Verwaltung zu erheblichen Zeit- und Kostenersparnissen führt. Davon profitieren direkt die Bürgerinnen und Bürger, für die sich der Service durch noch schnellere Sachbearbeitung und Beratung verbessert. Weitere Leistungsbereiche im Amt für soziale Förderung und Teilhabe stellen sukzessive in den kommenden Monaten auf die elektronische Aktenführung um.

Eingeschränkte telefonische Erreichbarkeit

Um Verständnis bittet der Main-Kinzig-Kreis, dass während der Umstellungsphase die telefonische Erreichbarkeit etwas eingeschränkt wird. Die Abteilung Existenzsicherung ist von Montag, 27. März, bis Donnerstag, 6. April, telefonisch nur montags, dienstags, donnerstags und freitags in der Zeit von 8 bis 12 Uhr erreichbar. Betroffen hiervon sind alle telefonischen Anfragen aus den Bereichen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der Hilfe zum Lebensunterhalt und der Übernahme von Bestattungskosten. Anfragen per Email sind unter [email protected] oder [email protected] jederzeit möglich.

Die Online-Angebote des Amtes für soziale Förderung und Teilhabe auf der Homepage des Main-Kinzig-Kreises unter www.mkk.de stehen den Bürgerinnen und Bürgern, wie gewohnt uneingeschränkt zur Verfügung. (red)

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