Etwa einen Monat früher

Bis zum 2. Oktober solltet Ihr Eure Einkommensteuererklärung abgeben

Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen endet deutschlandweit in diesem Jahr am 2. Oktober. - Symboldbild: Pixabay


Dienstag, 21.03.2023

HESSEN - "Es ist so weit: Ab sofort können die Kolleginnen und Kollegen in den Finanzämtern die Einkommensteuererklärungen für 2022 bearbeiten. In den nächsten Wochen werden also bereits die ersten Bescheide verschickt", sagt Finanzminister Michael Boddenberg.

Bis Ende Februar erfolgt in der Regel die elektronische Übermittlung der für die Finanzämter benötigten Daten durch Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Versicherungen und andere Institutionen. Im März werden den hessischen Finanzämtern die bundeseinheitlichen Programme zur Berechnung der Steuern zur Verfügung gestellt. Ab diesem Zeitpunkt können sie dann die Bearbeitung der Steuererklärungen starten.

Abgabefrist endet am 2. Oktober


Die Abgabefrist für die Einkommensteuererklärungen endet deutschlandweit in diesem Jahr am 2. Oktober, also etwa einen Monat früher als im vergangenen Jahr. Nachdem die Frist während der Corona-Pandemie nach hinten verschoben worden war, wird sie nun bis 2025 schrittweise wieder nach vorne verlegt – jedes Jahr um einen Monat. Für alle Bürgerinnen und Bürger, die ihre Steuererklärung für 2022 von einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater oder von einem Lohnsteuerhilfeverein erstellen lassen, endet die Abgabefrist am 31. Juli 2024.

"Uns ist bewusst, dass sich viele Hessinnen und Hessen schon auf ihre Steuerbescheide freuen, schließlich können viele eine ordentliche Rückzahlung erwarten: Im vergangenen Jahr gab es durchschnittlich rund 731 Euro zurück. Die durchschnittliche Bearbeitungszeit der insgesamt über zwei Millionen Einkommensteuererklärungen konnte 2022 übrigens stabil gehalten werden – trotz der erheblichen Mehrbelastungen für die Finanzämter im Zusammenhang mit den Folgen der Corona-Pandemie und der Energie-Krise. Im Durchschnitt wurden die Erklärungen innerhalb von etwa 50 Tagen bearbeitet", so Finanzminister Boddenberg.

Elektronische Abgabe über ELSTER


"Was auf jeden Fall die Bearbeitung der Steuererklärung erleichtert und beschleunigt ist die elektronische Abgabe über ELSTER. Von dieser bequemen und sicheren Möglichkeit wurde 2022 in Hessen bei der Einkommensteuer in fast vier von fünf Fällen Gebrauch gemacht", meint Boddenberg abschließend. (red)