Land geht in Vorleistung

Flüchtlingshilfe: Der MKK bekommt rund 3,5 Millionen Euro

Hessen zahlt Geld, das vom Bund für Land und Kommunen zugesagt, aber noch nicht zugewiesen ist, vorzeitig an die Kommunen aus. - Symbolbild: KN/Stefanie Harth


Dienstag, 18.04.2023

HESSEN / MKK - Hessen zahlt Geld, das vom Bund für Land und Kommunen zugesagt, aber noch nicht zugewiesen ist, vorzeitig an die Kommunen aus. Der Main-Kinzig-Kreis erhält rund 3,5 Millionen Euro.

„Wir gehen in Vorleistung und überweisen den Kommunen in den kommenden Tagen 51,3 Millionen Euro für die Flüchtlingshilfe. Das Geld vom Bund haben wir noch nicht erhalten. Die Kommunen benötigen es aber jetzt. Wir kommen nun der Bitte der Kommunalen Familie nach, ihr zur Sicherstellung der Liquidität das Geld vorab auszuzahlen“, sagt Hessens Finanzminister Michael Boddenberg.

Das Land Hessen und die Kommunalen Spitzenverbände hatten sich Ende 2022 auf die Weiterleitung von für die Flüchtlingshilfe vom Bund zugesagten Mitteln für die Jahre 2022 und 2023 verständigt. Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten belasten weiterhin die Haushalte von Ländern und Kommunen.

Mit den Kommunen wurde vereinbart, aus den bislang zugesagten Bundesmitteln von 205,2 Millionen Euro in diesem Jahr insgesamt einen Betrag von 102,6 Millionen Euro weiter zu leiten. Dieses Geld soll in zwei Tranchen von je 51,3 Millionen Euro ausgezahlt werden: aktuell im April und dann im Herbst.

"Deutlich mehr als vom Bund"


„Insgesamt enthält der Landeshaushalt über eine Milliarde Euro für die Flüchtlingshilfe, von denen knapp 700 Millionen Euro an die Kommunen fließen werden. Der Rest deckt die Kosten des Landes, die etwa für die Erstaufnahme der Geflüchteten anfallen. Alles in allem ist das deutlich mehr, als wir vom Bund erhalten“, so der Minister weiter.

Die Verteilung der nun vorab überwiesenen 51,3 Millionen Euro auf die Landkreise und kreisfreien Städte erfolgt in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden nach der Einwohnerzahl. Grundlage bildet die Einwohnerzahl zum Stichtag 30. November 2022. (red)

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