"Stadt Hanau achtet auf zweckmäßige Verwendung"

Anklage der Staatsanwaltschaft gegen "Institut für Toleranz und Zivilcourage"

Ob Spendengelder zweckentfremdet worden sind, wird nun das Gericht feststellen. - Symbolbild: KN/Stefanie Harth


Dienstag, 08.08.2023

HANAU - „Ob Spendengelder zweckentfremdet worden sind, wird das Gericht nun feststellen. Dass der Fall aufgeklärt wird, begrüßen wir“, sagt Hanaus Oberbürgermeister Claus Kaminsky, der betont, dass bis zum Urteil die Unschuldsvermutung gelte.

Die Firma Heraeus hatte nach dem rassistischen Anschlag vom 19. Februar 2020 intern Geld gesammelt und die Stadt Hanau gebeten, die Organisation der Auszahlung an einen gemeinnützigen Verein, der sich mit dem Thema Antirassismus beschäftigt, zu übernehmen. Die Stadt Hanau war nicht Spendenempfänger, sondern beauftragte den Ausländerbeirat, einen passsenden Empfänger vorzuschlagen.

Frage nach der "zweckmäßigen Verwendung"


Die Wahl fiel auf den „Verein für Toleranz und Zivilcourage“. Diesem Vorschlag wurde gefolgt und die Stadt leitete das Geld, 40.970,50 Euro, an den Verein im Juli 2020 weiter. Bereits im Mai 2021 hatte die Stadt den Verein aufgefordert, die zweckmäßige Verwendung nachzuweisen und die Verwendungsnachweise vorzulegen.

Der Verein überwies nach mehrfachen Aufforderungen am 2. Mai 2022 die Spende in voller Höhe zurück. Im März 2022 hatte die Staatsanwaltschaft Ermittlungen gegen den „Verein für Toleranz und Zivilcourage“ aufgenommen und nun Anklage erhoben.

Das Geld liegt zurzeit auf einem Verwahrkonto und wird seinem angedachten Zweck zugeführt. Welche Projekte unterstützt werden, stimmen Heraeus und die Stadt gemeinsam ab. (red)

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