Anreize für nachhaltige Modernisierung

Gelnhausen: Private bauliche Maßnahmen können jetzt bezuschusst werden

Teil des Fördergebiets Bindeglied Altstadt-Kinzig-Südstadt: die Seestraße. - Foto: Stadt Gelnhausen


Freitag, 25.08.2023

GELNHAUSEN - Das Fördergebiet „Bindeglied Altstadt-Kinzig-Südstadt“ ist als Projektgebiet im Rahmen des Bund-Länder-Programms „Stadtumbau West“ angemeldet und vom Land Hessen bereits 2016 in das Förderprogramm „Wachstum und Nachhaltige Erneuerung“ aufgenommen worden. Um im Rahmen des Förderprogramms Investitionen privater Eigentümer anzuregen, wird mit einem Anreizprogramm Hauseigentümern die Möglichkeit geboten, entsprechende bauliche Maßnahmen niederschwellig umzusetzen. 

Die Gelnhäuser Stadtverordneten haben kürzlich eine entsprechende Richtlinie zur Gewährung von Zuschüssen verabschiedet und rücken zwei Handlungsfelder in den Fokus. Ab sofort können entsprechende Antragsformulare und die Richtlinie auf der Homepage der Stadt Gelnhausen heruntergeladen werden.

Private Förderung

Ziel der Anreizförderung ist, das Fördergebiet als zentralen Versorgungs-, Wohn- und Arbeitsstandort sowie als Zentrum für ein gastronomisches, kulturelles und touristisches Angebot der Stadt Gelnhausen auch durch private Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen zu stärken und langfristig in seiner Funktionsfähigkeit zu sichern. Außerdem stehen die Aufwertung der touristischen, kulturellen und gastronomischen Einrichtungen und entsprechend gestaltete, attraktive Außenbewirtschaftungsflächen im Fokus der Förderung.

Dies betrifft insbesondere zwei Handlungsfelder: Modernisierung und Instandsetzung von Wohngebäuden, Ladenlokalen und Ge-schäftsflächen sowie von Fassaden mit Relevanz für den öffentlichen Raum sowie die Revitalisierung leerstehender Bausubstanz und Maßnahmen zum klimagerechten Bauen und zur Barrierefreiheit.

Entsiegelung von Freiflächen

Das zweite Handlungsfeld umfasst Maßnahmen zur Verbesserung und Gestaltung privater Freiflächen, unabhängig von der Instandsetzung und Modernisierung von Gebäuden. Genannt sind hier beispielsweise Maßnahmen zur Entsiegelung sowie zur Verbesserung des Mikroklimas und Maßnahmen zur Stärkung von Außenbewirtschaftungsmöglichkeiten für touristische, kulturelle und gastronomische Betriebe.

Die Richtlinie zum Anreizprogramm, Antragsformulare und weitere Informationen gibt es auf der Homepage der Stadt Gelnhausen unter www.gelnhausen.de/anreizprogramm. Interessierte können sich auch telefonisch an das Stadtbauamt unter den Nummern 06051 830-231 oder -228 wenden. (red)

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