Wildunfall: Was nach einem Zusammenstoß zu tun und was verboten ist
Donnerstag, 12.10.2023
MAIN-KINZIG-KREIS - Gerade im Herbst besteht erhöhte Gefahr durch Wildwechsel. Taucht ein Reh, Wildschwein oder Fuchs plötzlich auf der Straße auf, ist eine Kollision leider manchmal unvermeidbar. Auf keinen Fall sollten jedoch gefährliche Ausweichmanöver unternommen werden, denn das Risiko, in den Gegenverkehr zu geraten oder gegen einen Baum zu fahren, ist zu hoch.
Stattdessen gilt: Lenkrad festhalten und so stark und schnell wie möglich abbremsen. Was zu tun und was zu vermeiden ist, wenn es tatsächlich zu einem Zusammenstoß kommt, erläutert ACE-Pressesprecher Anton Hofmann vom Kreisvorstand Main-Kinzig und Wetterau.
To-Do‘s
- Warnblinker anschalten, Warnweste anlegen, Unfallstelle absichern – dabei unbedingt Ruhe bewahren.
- Bei verletzten Mitfahrenden: 112 wählen und Erste Hilfe leisten.
- Die Polizei benachrichtigen – diese informiert den zuständigen Jäger oder die zuständige Jägerin.
- Wildunfallbescheinigung von der Polizei ausstellen lassen – diese wird als Nachweis für die Versicherung benötigt.
- Versicherung kontaktieren: Schäden am Fahrzeug können über die Teil- oder Vollkaskoversicherung reguliert werden.
No-Go‘s
- Verletztes Wild niemals anfassen oder verfolgen: Tiere könnten panisch reagieren und Helfende verletzen.
- Tote Tiere nie ohne Handschuhe anfassen: Parasitenbefall oder Infektionen sind möglich.
- Wildtiere keinesfalls mitnehmen: Strafverfolgung wegen Jagdwilderei droht. (red)