Beschluss da

Verfassungsschutz darf Hessen-AfD beobachten

Hessische AfD darf vom Verfassungsschutz beobachtet werden - Archiv: K.N


Mittwoch, 15.11.2023

WIESBADEN - Nach einem Beschluss des Wiesbadener Verwaltungsgerichts darf der hessische Landesverband der AfD nun als Verdachtsfall vom Landesverfassungsschutz überwacht werden.

Dafür lägen "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte über Bestrebungen des hessischen Landesverbands der AfD vor, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung in Ausgestaltung der Garantie der Menschenwürde und des Demokratieprinzips" gerichtet seien, teilte das Gericht am Dienstag mit.

Das Verwaltungsgericht rügte zudem das Landesamt für Verfassungsschutz: Dies habe die Öffentlichkeit rechtswidrig über die Beobachtung der AfD informiert. (red)

Dieser Artikel ist zuerst bei unseren Kollegen von OSTHESSEN|NEWS erschienen. 

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