Von Mittwochnacht bis Freitagabend

Zeichen stehen auf Bahnstreik: Was Reisende jetzt wissen müssen

Bereits in der Nacht zu Mittwoch, den 10. Januar, soll der Personenverkehr bestreikt werden. - Archivfoto: Stadt Hanau/Moritz Göbel


Mittwoch, 10.01.2024

DEUTSCHLAND / MKK - Die Lokomotivführergewerkschaft GDL hat ihre Mitglieder zu mehrtägigen Streiks von Mittwoch bis Freitag aufgerufen.

Seit Mittwoch wird der Personenverkehr bestreikt. Das betrifft sowohl Fernzüge der Deutschen Bahn (DB) als auch deren Regionalverkehr und den ÖPNV in bestimmten Regionen, wenn dieser durch die DB betrieben wird.

Auch wenn die Deutsche Bahn einen Notfahrplan aufstellen will, empfiehlt der ACE allen, nach Möglichkeit ihre Reise zu verschieben. Pendelnde sollten jetzt schon prüfen, ob sie während des Streiks aus dem Homeoffice arbeiten können. Wer auf die Fahrt nicht verzichten kann, sollte sich jetzt schon um eine passende Verbindung bemühen und deutlich mehr Zeit einplanen. Das Auto bietet sich als alternatives Verkehrsmittel an, jedoch sollte auch mit volleren Straßen gerechnet werden.

Anton Hofmann, Pressesprecher im ACE Kreis Main-Kinzig und Wetterau, empfiehlt zur Verkehrsentlastung, Fahrgemeinschaften zu bilden. "Achtung, zeitgleich ist in dieser Woche mit Verkehrsbeeinträchtigungen durch Protestaktionen der Landwirte zu rechnen."

Entschädigung für Reise einfordern


Ist eine Reise mit dem Fernverkehr geplant, die nun durch den Streik beeinträchtigt wird oder gar ausfällt, stehen die Chancen gut, dass Reisende sich ihren Ticketpreis erstatten lassen können. Wird der Zielbahnhof mit einer Verspätung von einer Stunde erreicht, können Reisende 25 Prozent des Ticketpreises als Entschädigung erhalten. Ab 120 Minuten gibt es dann die Hälfte des Fahrkartenpreises zurück. Ist die Verspätung von einer Stunde oder mehr erwartbar, wie etwa bei Streik, kann auch ganz von der Reise zurückgetreten werden, so dass der gesamte Ticketpreis erstattet wird.

Da Entschädigungsbeträge unter vier Euro nicht ausgezahlt werden, besteht die Möglichkeit, Verspätungsfälle ab einer Dauer von 20 Minuten zu sammeln und gemeinsam einzureichen. Dabei müssen die aufsummierten Verspätungsfälle innerhalb des Geltungszeitraums der Zeitfahrkarte liegen.

Sonderfall: Zeitfahrkarten


Inhaber und Inhaberinnen eines Deutschlandtickets genießen nur eingeschränkte Fahrgastrechte, da das Ticket als "erheblich ermäßigt" gilt. Sie haben deswegen kein Recht auf Entschädigung oder Ersatz.

Für andere Zeitfahrkarten im Nah- und Fernverkehr, wie beispielsweise Wochen- oder Monatskarten, gilt eine pauschale Entschädigung ab einer Verspätung von 60 Minuten am Zielbahnhof.

Die Erstattungssummen variieren je nach Art der Zeitfahrkarte und Reiseklasse. Bei Zeitfahrkarten im Fernverkehr beträgt die Entschädigung 5 Euro (2. Klasse) und 7,50 Euro (1. Klasse). Im Nahverkehr werden 1,50 Euro (2. Klasse) bzw. 2,25 Euro (1. Klasse) erstattet. Die Gesamtentschädigungssumme ist auf maximal 25 Prozent des Wertes der Zeitfahrkarte begrenzt. (red)

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