MAIN-KINZIG-KREIS

Geld zurück für's Blitzerfoto: Oberlandesgericht fällt Beschluss

Städte und Gemeinden dürfen keine privaten Dienstleister für Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen engagieren. - Symbolbild: Pixabay.com


Dienstag, 12.11.2019
von Joana Gibbe

MAIN-KINZIG-KREIS - Geld zurück für das ungeliebte Blitzerfoto – für einige Autofahrer im Main-Kinzig-Kreis kann das tatsächlich passieren. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat Bußgeldbescheide, die seit März 2017 im gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk der Gemeinden Freigericht und Hasselroth verhängt wurden, für unzulässig erklärt. Aus dem Beschluss des Oberlandesgerichts geht hervor, dass Städte und Gemeinden für Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen keine privaten Dienstleister engagieren dürfen.

Aufgrund einer Klage soll sich zunächst das Amtsgericht Gelnhausen mit dem Fall befasst und den Betroffenen freigesprochen haben, da die Verkehrsüberwachung eine hoheitliche Aufgabe und somit Sache des Staats sei, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeinde Freigericht. Auch das Oberlandesgericht in Frankfurt bestätigt die Entscheidung und weist darauf hin, dass Mitarbeiter des privaten Unternehmens auch in den Gemeinden Brachttal und Nidderau tätig waren, womit die Entscheidung auch dort gelten dürfe. +++

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