Auch im MKK

Im Einsatz gegen Pädokriminelle: Hessenweit 50 Durchsuchungen

Die hessische Polizei ist in der vergangenen Woche zwischen Montag und Freitag intensiv gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgegangen. - Symbolbild: KN/Jonas Wenzel (Yowe)


Montag, 10.06.2024

HESSEN / MKK - Die hessische Polizei ist in der vergangenen Woche zwischen Montag und Freitag intensiv gegen sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen vorgegangen: Hessenweit wurden innerhalb der fünf Tage bei Schwerpunktmaßnahmen 50 Wohnungen, Häuser und sonstige Räumlichkeiten durchsucht. Koordiniert wurde der Einsatz im Auftrag der hessischen Staatsanwaltschaften vom Hessischen Landeskriminalamt (HLKA).

Die Beschuldigten, 47 Männer und eine Frau, sind 14 bis 78 Jahre alt. Nach derzeitigem Stand der Ermittlungen stehen sie untereinander nicht im Austausch. Vier Beschuldigte stehen im Verdacht, Kinder sexuell missbraucht zu haben. Den anderen 44 Beschuldigten wird der Erwerb, der Besitz oder die Verbreitung von Kinder- oder Jugendpornografie zur Last gelegt.

Die Einsätze fanden in den Städten Darmstadt, Frankfurt am Main, Kassel und Offenbach am Main statt, außerdem in den Landkreisen Fulda, Gießen, Groß-Gerau, Darmstadt-Dieburg, Hersfeld-Rotenburg, Main-Kinzig, Bergstraße, Schwalm-Eder, Waldeck-Frankenberg, Lahn-Dill, Marburg-Biedenkopf, Main-Taunus, Hoch-Taunus, Rheingau-Taunus, Limburg-Weilburg, Wetterau und Vogelsberg.

Insgesamt 263 Datenträger sichergestellt


Bei den Durchsuchungen wurden insgesamt 263 Datenträger - darunter 91 Smartphones, 40 Computer und Laptops sowie 52 USB-Sticks - sichergestellt, außerdem mutmaßliche Tatkleidung, Papiere und mehrere Lichtbilder. Die sichergestellten Datenträger werden nun digitalforensisch aufbereitet. Sämtliche Bilder und Filme müssen durch Ermittlerinnen und Ermittler gesichtet, kriminalistisch bewertet und auf weitere Ermittlungsansätze geprüft werden, um den jeweiligen im Raum stehenden Vorwurf zu erhärten oder zu entkräften.

Bei drei Beschuldigten wurde je ein Verstoß gegen das Waffengesetz (eine Schusswaffe sowie mehrere Schlagringe und Einhandmesser) und bei einem Beschuldigten ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz festgestellt. (red)

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