Das muss jetzt beachtet werden

Abkochgebot und Chlorung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet Gelnhausen

Abkochgebot und Chlorung des Trinkwassers im Versorgungsgebiet Gelnhausen - Symbolbild: Pixabay


Samstag, 22.06.2024

GELNHAUSEN - Nach Abstimmung mit dem Gesundheitsamt des Main-Kinzig-Kreises muss in den folgenden Ortsteilen von Gelnhausen, sowie in zwei Ortsteilen von Linsengericht, das Trinkwasser ab sofort abgekocht werden; weiterhin wird eine Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor durchgeführt:

Gelnhausen – Kernstadt

Gelnhausen – Haitz

Gelnhausen – Höchst

Gelnhausen – Roth

Linsengericht – Altenhaßlau

Das Abkochgebot, sowie die Chlorung des Trinkwassers in den vorgenannten Gebieten, geschieht vorsorglich aufgrund einer Grenzwertüberschreitung mikrobiologischer Indikatorparameter (z.B. coliformer Bakterien, Escherichia coli).

Bis das Desinfektionsmittel im gesamten Versorgungsnetz verteilt ist, muss das Trinkwasser wie folgt abgekocht werden:

- Trinken Sie Leitungswasser nur abgekocht

- Lassen Sie das Wasser einmalig sprudelnd Aufkochen und dann langsam (z.B. ca. zehn Minuten) abkühlen

- Nehmen Sie für die Zubereitung von Nahrung (z.B. kochen, backen, Nahrung waschen, Eiswürfel herstellen), zum Zähneputzen und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser

- Körperpflege sowie sonstige Reinigungszwecke; offene Wunden müssen durch wasserundurchlässige Pflaster abgedeckt sein.

- Sie können das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke ohne Einschränkung nutzen

- Eine ausreichende Händehygiene ist durch intensive Anwendung von Seife zu erreichen.

Sobald im gesamten Netz eine wirksame Desinfektionsmittel-Konzentration nachweisbar ist, wird eine nochmalige Nachkontrolle durchgeführt. Sobald die Ergebnisse bestätigen, dass keine Krankheitserreger nachweisbar sind, werden wir das Abkochgebot aufheben. Die Stadtwerke Gelnhausen werden hierüber über die öffentlichen Medien informieren.

Die eingesetzte Chlorkonzentration wird täglich kontrolliert, führt zu keiner gesundheitlichen Beeinträchtigung und liegt unter der maximal zulässigen Menge nach der Trinkwasserverordnung. Ein leichter Chlorgeruch kann nicht ausgeschlossen werden.

Durch die Chlorung kann es zu leichten Geruchs- oder Geschmacksveränderungen des Trinkwassers kommen. Wir weisen darauf hin, dass mit Chlor desinfiziertes Wasser für Aquarien ungeeignet ist.

Die Stadtwerke Gelnhausen werden nach Abschluss der Gesamt-Maßnahme über die örtliche Presse und die Internet-Seite der Stadtwerke Gelnhausen informieren. Nicht betroffen von dieser Maßnahme sind die Gelnhäuser Ortsteile Hailer und Meerholz, sowie in Linsengericht Eidengesäß, Großenhausen, Lützelhausen und Waldrode.

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