Mehrzweckhalle Erbstadt

Warum der Magistrat auf Verlängerung des Gastronomie-Pachtvertrags verzichtet

Um einen Neustart der Gastronomie in der Mehrzweckhalle Erbstadt zu ermöglichen, hat der Magistrat der Stadt Nidderau entschieden, den bis Februar 2025 datierten Pachtvertrag mit dem aktuellen Pächter auslaufen zu lassen. - Foto: Stadt Nidderau


Mittwoch, 24.07.2024

NIDDERAU - Um einen Neustart der Gastronomie in der Mehrzweckhalle Erbstadt zu ermöglichen, hat der Magistrat der Stadt Nidderau entschieden, den bis Februar 2025 datierten Pachtvertrag mit dem aktuellen Pächter auslaufen zu lassen.

Gaststätten seien nicht nur für die Bewirtung ihrer Gäste da, sondern auch eine Begegnungsstätte für die Menschen vor Ort. Dies gelte in Nidderau insbesondere für die Gaststätte in der Mehrzweckhalle Erbstadt, die seit Dezember 2023 wegen Personalmangels geschlossen sei, teilt die Stadt Nidderau mit.

"Für die Nidderauer Stadtverwaltung ist diese Situation unbefriedigend. Es ist ihr sehr wichtig, dass die Gaststätte so bald wie möglich wieder öffnet. Deshalb kam der Magistrat, der aus Vertretern aller Fraktionen der Nidderauer Stadtverordnetenversammlung besteht, seit Schließung der Gaststätte mehrfach dem Pächter entgegen, auch finanziell. Ebenso wurde durch die Stadt an verschiedenen Stellen in die technische Ausstattung der Gastronomie investiert", heißt es aus dem Rathaus.

"Wiedereröffnung der Gaststätte immer unwahrscheinlicher"


Und weiter: "Leider gewann die Stadtverwaltung in den vergangenen Monaten jedoch den Eindruck, dass eine Wiedereröffnung der Gaststätte in der aktuell bestehenden Konstellation immer unwahrscheinlicher wird. Eine widersprüchliche Kommunikation gegenüber der Stadtverwaltung, nicht abgestimmte Initiativen und rechtlich mindestens strittige Aussagen gegenüber Dritten haben das Vertrauen gegenüber dem Pächter, der auch Hausmeister der Mehrzweckhalle ist, und die Hoffnung auf eine schnelle Wiedereröffnung nachhaltig beeinträchtigt.

So liegen der Stadtverwaltung keine Informationen darüber vor, dass in der Zwischenzeit neues Personal gefunden wurde, trotz zuvor anderslautender Aussagen. Stattdessen wird die Schließung durch den Pächter nun mit dem Zustand des Gebäudes, der in der alleinigen Verantwortung der Stadt läge, begründet. Dies ist jedoch nicht korrekt. Fakt ist, dass die Gastronomie in der Mehrzweckhalle baurechtlich genehmigt ist und dass die bei einer Besichtigung durch das Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz erteilten Auflagen durch den Pächter und die Stadt erfüllt wurden."

Zwischenzeitlich hätten, teils ohne Wissen der Verwaltung, weitere Besichtigungen des Regierungspräsidiums und der Berufsgenossenschaft zum Arbeitsschutz in der Gastronomie der Mehrzweckhalle stattgefunden. "Die Beachtung und Umsetzung der dabei angesprochenen Punkte, die sich wiederum aus der konkreten gastronomischen Nutzung des Objekts ergeben, liegen in der Verantwortung des Betreibers, also des Pächters bzw. Arbeitsgebers. Im Dialog mit der Stadt als Gebäudeeigentümer hätten diese Aufgaben gemeinsam, also auch finanziell, angegangen werden können. Entsprechende Initiativen sind bis heute leider nicht erfolgt, was die Verwaltung bedauert."

Diese Gesamtsituation habe zur Entscheidung des Magistrats geführt, den bestehenden Pachtvertrag nicht zu verlängern. Die kommenden Wochen und Monate sollen dazu genutzt werden, verschiedene Nutzungskonzepte samt den dazu notwendigen Maßnahmen zu identifizieren und voranzubringen. (red/sh)

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