Er verrichtete seinen Dienst beim Polizeipräsidium Südosthessen

Festnahme: Kriminalbeamter soll Drogenhändler informiert haben

In einem Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Darmstadt haben Kräfte des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) die Wohnräume und das Büro eines Kriminalbeamten des Polizeipräsidiums Südosthessen durchsucht. - Archivfoto: Andreas Köhler / 5VISION.NEWS


Dienstag, 12.11.2024

WIESBADEN / DARMSTADT / OFFENBACH - In einem Ermittlungskomplex der Staatsanwaltschaft Darmstadt - unter anderem wegen des Verdachts der Beihilfe zum bandenmäßigen Drogenhandel - haben Kräfte des Hessischen Landeskriminalamts (HLKA) am vergangenen Donnerstag, 7. November, die Wohnräume und das Büro eines Kriminalbeamten des Polizeipräsidiums Südosthessen durchsucht. Der Polizeibeamte befindet sich aktuell in Untersuchungshaft.

Der 43-Jährige wird verdächtigt, Cannabis-Lieferungen gedeckt zu haben, indem er ihm persönlich bekannten mutmaßlichen Drogenhändlern Informationen zu polizeilichem Vorgehen gegeben haben soll. Zudem soll er die Personen über einen längeren Zeitraum unterrichtet haben, wann konkrete Polizeikontrollen durchgeführt werden. Hierdurch sollen Cannabis-Lieferungen im unteren einstelligen Tonnenbereich ermöglicht worden seien.

Jetzt sitzt er in U-Haft


Darüber hinaus wird dem Beamten vorgeworfen, Gewinne aus An- und Verkäufen von Fahrzeugen sowie Gewinne aus dem Verkauf von Fahrzeugteilen nicht ordnungsgemäß versteuert zu haben.

Der Beschuldigte wurde nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen noch am Donnerstag in das Polizeigewahrsam gebracht. Er wurde am Freitag, 8.  November, dem zuständigen Haftrichter vorgeführt, der die Untersuchungshaft anordnete.

Die weiteren Ermittlungen, insbesondere zum Umfang des Tatbeitrages, des Geheimnisverrates und der Steuerhinterziehung werden durch das HLKA geführt. Seitens des Polizeipräsidiums Südosthessen wurden darüber hinaus disziplinarrechtliche Maßnahmen gegen den Beamten eingeleitet. Gegen die mutmaßlichen Drogenhändler wurden bereits eigenständige Ermittlungsverfahren eingeleitet und strafprozessuale Maßnahmen vollstreckt. (red)

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