Das ändert sich 2025 im Straßenverkehr: Tanken wird pro Liter 3 Cent teurer
Samstag, 23.11.2024
MAIN-KINZIG-KREIS / WETTERAU - Auch im kommenden Jahr treten neue Regelungen und angepasste Vorschriften im Straßenverkehr in Kraft.
Anton Hofmann, ACE-Pressesprecher in den Kreisen Main-Kinzig und Wetterau, gibt einen Überblick über die wesentlichen Änderungen, die auf Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer zukommen.
Preiserhöhung beim Deutschlandticket
Ab Januar 2025 steigt der Preis des Deutschlandtickets von 49 auf 58 Euro. Dies haben die Verkehrsministerinnen und Verkehrsminister der Länder beschlossen, um die Kosten des Tickets zu finanzieren. Auch der Preis des rabattierten Tickets für Studierende soll voraussichtlich zum Wintersemester 2025/2026 von 29,40 auf 34,80 Euro erhöht werden. Zudem können die Länder auf eigene Kosten weitere Vergünstigungen, etwa für Azubi-, Schüler- oder Sozialtickets, anbieten.
Im Zusammenhang mit der vorgezogenen Bundestagswahl wird die Zukunft des Tickets derzeit kontrovers diskutiert. Momentan ist jedoch davon auszugehen, dass das Deutschlandticket auch im Jahr 2025 erhältlich ist – wenn auch zu dem genannten höheren Preis. Die CDU/CSU, die sich zunächst quergestellt hatte, hat angekündigt, dem Regionalisierungsgesetz im Dezember zuzustimmen.
Tanken wird teurer
Ab Januar 2025 erhöht sich die CO2-Steuer von 45 auf 55 Euro pro Tonne CO2. Dies wird voraussichtlich die Preise für Benzin und Diesel um rund drei Cent pro Liter ansteigen lassen.
Motorrad-Zulassungen nur noch mit Euro-Norm 5+
Ab dem kommenden Jahr dürfen Motorräder nur noch neu zugelassen werden, wenn sie mindestens die Euro-Norm 5+ erfüllen. Diese Regelung betrifft ausschließlich Erstzulassungen. Eine Ausnahme kann es für Motorräder einer auslaufenden Serie geben, die nicht der neuen Norm entsprechen, sofern der Hersteller eine Genehmigung beantragt hat. Diese Motorräder können dann noch bis Ende 2026 neu zugelassen werden. Käuferinnen und Käufer sollten bei Jahresendangeboten auf diese Regelung achten.
Gasprüfungspflicht für Wohnmobile und Wohnwagen
Camping-Fans aufgepasst: Ab dem 19. Juni 2025 müssen Fahrzeuge mit Flüssiggasanlagen alle zwei Jahre zur Gasprüfung. Das betrifft in erster Linie Reisemobile und Wohnwagen. Die Gasprüfung führen Organisationen wie TÜV, DEKRA oder GTÜ durch. Fahrzeuge, die bisher keine Prüfung hatten, können diese bis zum Stichtag nachholen. Wird die Gasprüfung versäumt, muss mit einem Bußgeld zwischen 15 und 60 Euro gerechnet werden.
Neue Regionalklassen in der Kfz-Versicherung
Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V. (GDV) gelten ab Januar 2025 neue Regionalklassen für rund 9,4 Millionen Autofahrerinnen und Autofahrer. Diese Änderungen betreffen die Einstufungen in der Kfz-Haftpflicht- sowie Voll- und Teilkaskoversicherung. Während 4,7 Millionen Kfz-Haftpflichtversicherte in 59 Bezirken von einer besseren Einstufung profitieren, steigen bei genauso vielen die Klassen. Die übrigen 305 Bezirke behalten ihre bisherigen Einstufungen.
Auch bei den Kasko-Versicherungen ändern sich einige Regionalklassen: 5,8 Millionen Kasko-Versicherte müssen vor allem aufgrund regionaler Wetterschäden wie Hagelschauer mit einer Erhöhung rechnen. Rund 4,5 Millionen erhalten eine niedrigere Einstufung. (red)