GELNHAUSEN/LINSENGERICHT

"Es ist die Hölle" - Nachbarschaftsstreit gipfelt im Amtsgericht

Foto: Amtsgericht Gelnhausen


Montag, 02.12.2019
von Lena Eberhardt

GELNHAUSEN/LINSENGERICHT - Trittfallen mit rostigen Nägeln, Rattengift, vergiftete Rotbuchenhecken und ein angebohrter Ahornbaum sind nur wenige Beispiele eines Nachbarschaftsstreits, der sich in Linsengericht abspielt. Höhepunkt des Streits soll nun ein getretener Hund sein. Über die Straftat nach dem Tierschutzgesetz wurde am Montagmittag im Amtsgericht Gelnhausen verhandelt. 

Zwischen Familie K. und Familie S. herrscht schon seit längeren dicke Luft. Die Vorwürfe häufen sich immer weiter: Nun soll im Juli 2018 Familienvater K. den kleinen Hund der Familie S. getreten haben. Das Tier habe von dem Vorfall eine blutige Risswunde am Hinterbein und Hämatome davon getragen. Das Hündchen sei seit diesem Vorfall "nicht mehr derselbe", so die Familie S. Der Grund des Vorfalls sei an jenem Julitag ein Zwischenfall im Garten gewesen. 

Die beiden Kinder der Familie K. hätten Gartenarbeiten erledigt, als der Sohn der Familie S. sich an ein Fenster im ersten Stockwerk des Nachbarhauses gestellt und die beiden mit dem Handy gefilmt und fotografiert haben soll. Herr und Frau K. sollen zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause gewesen sein und wurden von ihren Kindern telefonisch über den Vorfall informiert. Wieder zu Hause angekommen, wollte das Ehepaar den Nachbarnssohn zu dem Geschehen konfrontieren und liefen gemeinsam zum Haus der Nachbarn. 

Dort angekommen öffnete der Sohn der Familie S. die Tür und ein Gespräch folgte. Laut Anklage, soll nun aus Wut und Ärger der Familienvater den Hund getreten haben, sodass sich dieser die aufgezählten Verletzungen zuzog. Da die Aussage des Sohnes der Familie S. durch mehrfaches Nachfragen seitens des Richters und des Staatsanwaltes berichtigt und ergänzt werden musste, als auch die Tatsache, dass nach dem behandelnden Tierarzt die Familie S. erst drei Tage nach dem Zwischenfall den Veterinärmediziner aussuchte, stimmte kritisch. 

Nach einer knapp dreistündigen Verhandlung verkündete Richter Thomas Russell das Urteil. Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe zu 45 Tagessätzen je 30 Euro verurteilt. Der Richter begründete sein Urteil damit, dass die Aussage des Sohnes der Familie S. glaubwürdig erschien und es keinen anderen offensichtlichen Grund bzw. Ursache für die Verletzung des Hundes gegeben hat.+++

Neues Beliebtes
    Kontakt
    Kinzig.News Redaktion:
    Telefon:06051 88770 230
    E-Mail: [email protected]
    Kinzig.News Vertrieb:
    Telefon:06051 88770 180
    E-Mail: [email protected]
    Kinzig.Termine