WÄCHTERSBACH

"Stadtumbau in Hessen": Informationsveranstaltung zur Stadtsanierung des Stadtkerns

Foto: Stadt Wächtersbach


Samstag, 07.12.2019
von PM

WÄCHTERSBACH - Im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau in Hessen“, welches bereits im Stadtkern Wächtersbach läuft, soll nunmehr auch geprüft werden, ob für Teile dieses Stadtumbaugebiets als zusätzliche Fördermöglichkeit auch ein Sanierungsgebiet nach Baugesetzbuch festgelegt werden kann. Zu diesem Zweck hatte die Stadt Wächtersbach zu einer Informationsveranstaltung am Montagabend in die Heinrich-Heldmann-Halle eingeladen, in der diese Thematik ausführlich vorgestellt und die möglicherweise hiervon betroffenen Eigentümer*innen befragt werden sollten.

Bürgermeister Andreas Weiher führte dazu einleitend aus, dass durch die mögliche Ausweisung als Sanierungsgebiet ein weiteres Angebot geschaffen werden könnte, um Eigentümer*innen von Immobilien bei der Modernisierung zusätzlich finanziell zu unterstützen. Aus diesem Grund wurde das Büro Rittmannsperger Architekten GmbH aus Darmstadt, was auch die Umsetzung des Stadtumbauprogramms betreut, zur Erstellung sogenannter „Vorbereitender Untersuchungen“ beauftragt.

Ulrike Hesse vom beauftragten Büro erläuterte anfangs nochmals die bereits bestehenden finanziellen Fördermöglichkeiten durch direkte Zuschüsse, die sich bereits jetzt schon durch das Programm Stadtumbau für die betroffenen Eigentümer*innen ergeben. Im Anschluss daran stellte ihre Kollegin Sandra Herrmann den momentanen Stand der vorbereitenden Untersuchungen, die die gesetzliche Voraussetzung für eine mögliche förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes seien, dar.

Als dritter Referent von Rittmannsperger Architekten stellte der für den Bereich Stadtsanierung ausgewiesene Fachmann Michael Meyer die Chancen weiterer Förderungsmöglichkeiten in einem Sanierungsgebiet vor. Diese lägen nach seiner Aussage neben der kostenlosen Beratung in Modernisierungsangelegenheiten vor allem in der Möglichkeit der erhöhten Abschreibung von baulichen Investitionen an den zu sanierenden Gebäuden. So könnten Eigentümer*innen umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen bis zu 100 Prozent - ähnlich wie bei denkmalgeschützten Gebäuden - steuerrechtlich geltend machen. Voraussetzung hierfür sei allerdings, dass der Modernisierungswillige die Maßnahmen vorher mit der Stadt Wächtersbach oder dem hierfür beauftragten Sanierungsberater abgestimmt hat und diese im Rahmen einer Modernisierungsvereinbarung festgelegt worden sind. Nach vertragsgerechter Umsetzung erhielten dann die Eigentümer*innen laut Meyer die Bescheinigung für das Finanzamt.

Nach den Vorträgen waren die anwesenden Bürger*innen gefragt, Fragen zu stellen und ihre Kenntnisse und Wünsche bezüglich der Aufwertung des Untersuchungsgebietes einzubringen. Hierzu waren die Pläne ausgelegt worden und in intensiven Diskussionen konnten die Referenten weitere Informationen aufnehmen und einarbeiten.

Zum Abschluss der Veranstaltung stellte Michael Meyer die nächsten anstehenden Schritte dar, wonach zunächst die gewonnenen Informationen aus der Veranstaltung wie auch aus den mitgebrachten Fragebögen ausgewertet und eingearbeitet werden sollten. Die sich daraus ergebenden Ziele und Maßnahmen werden dann nochmals öffentlich vorgestellt werden. Sollten sich genügend Hinweise ergeben, die eine förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes ergeben, wären dann die städtischen Beschlüsse hierfür herbeizuführen. Auf Nachfrage erläuterten die Referenten des Büros, dass mit einer möglichen Ausweisung als Sanierungsgebiet im Sommer nächsten Jahres zu rechnen sei.+++

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