Hessen handelt – Smartphone-Schutzzonen an allen Schulen

Donnerstag, 20.03.2025
HESSEN / MKK - „Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen unsere Kinder und Jugendlichen frei von Ablenkung und dem Druck einer ständigen Online-Präsenz lernen können.“
Damit sich Kinder und Jugendliche besser im Unterricht konzentrieren können und ihre Leistungsfähigkeit, ihr seelisches Wohlbefinden und das soziale Miteinander gestärkt werden, wird Hessen mit einer Änderung des Schulgesetzes einheitliche Regeln für alle Schulen zur Nutzung von Smartphones, Smartwatches und anderen digitalen Geräten schaffen. Festgelegt werden dafür vom nächsten Schuljahr an klar definierte, altersgerechte Schutzzonen, um einem unkontrollierten Gebrauch privater Geräte an Schulen vorzubeugen.
Hessen sorgt damit für eindeutige, praktikable Bestimmungen und gibt den Schulgemeinden zugleich Möglichkeiten, in Ausnahmen bewährte Regelungen vor Ort umzusetzen. Zudem wird die Vermittlung wichtiger Medienkompetenzen für Kinder und Jugendliche an den Schulen ausgeweitet – als grundlegender Bestandteil der Bildungsziele.
Dazu Bildungsminister Armin Schwarz: „Die gesetzliche Verankerung von Smartphone-Schutzzonen ist ein großer Erfolg. Wir handeln jetzt in Hessen, weil es keine Zeit zu verlieren gibt, und setzen damit bundesweit Maßstäbe. Unsere Schulen müssen geschützte Räume sein, in denen unsere Kinder und Jugendlichen frei von Ablenkung und Ängsten lernen können. Wir dürfen nicht tatenlos zusehen, wie sich eine ausufernde Smartphone-Nutzung mit teilweise verstörenden Inhalten auf Social Media weiter negativ auf die psychische Gesundheit und Lernfähigkeit junger Menschen auswirkt. Es ist notwendig, unseren Schülerinnen und Schülern einen bewussten und kompetenten Umgang mit modernen Medien beizubringen und diesen zu fördern. Lehrkräfte, aber auch Eltern sind hier Vorbilder.“
Regierungsfraktionen von CDU und SPD bringen Gesetzentwurf in Landtag ein
Damit die Regelungen bereits im neuen Schuljahr greifen können, haben die Regierungsfraktionen von CDU und SPD gemeinsam die Initiative des Hessischen Bildungsministers aufgegriffen und noch im März den Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht. In der Bildungsministerkonferenz am Mittwoch in Berlin hob Minister Schwarz nochmals die Bedeutung einer Regelung für alle Schulen in Deutschland hervor. Aktuelle wissenschaftliche Studien – auch von WHO und OECD – bestätigen die Gesundheitsgefahren eines hohen Medienkonsums bei jungen Menschen.
Dem will Bildungsminister Schwarz entgegentreten: „Das entschlossene Vorgehen ist gerade mit Blick auf die jüngeren Schulkinder geboten. Sie sollen in den Pausen wieder gemeinsam spielen und nicht alleine in der Ecke vor sich hin oder übereinander chatten. In der Schule lernt man nicht nur den Unterrichtsstoff, sondern auch das soziale Miteinander. Das kann nicht durch den Blick auf den Bildschirm ersetzt werden. Die ständige Online-Präsenz schadet den Beziehungen und verhindert echte Begegnungen.“
Diese Smartphone-Schutzzonen sieht der Gesetzentwurf ab dem neuen Schuljahr 2025/2026 vor:
- Die private Verwendung von mobilen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler im Schulgebäude und auf dem Schulgelände ist grundsätzlich unzulässig. Das Mitführen ist gestattet.
- An weiterführenden Schulen (Sekundarstufe I und Sekundarstufe II) können Ausnahmeregelungen zur privaten Nutzung für definierte Bereiche in der Schulordnung getroffen werden. Dies können beispielsweise Räumlichkeiten für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe sein. Für Grundschulen ist eine private Nutzung nicht vorgesehen.
- Zulässig in allen Jahrgangsstufen ist die Verwendung mobiler digitaler Endgeräte zu unterrichtlichen Zwecken, ausschließlich, wenn die Lehrkraft oder die Schule dies gestattet. Hierbei geht es beispielsweise um Unterricht in der Medienbildung.
- Eine private Nutzung ist nur in begründeten Einzelfällen zulässig, zum Beispiel, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist oder im Notfall.
- Bei unzulässiger Verwendung kann das private digitale Endgerät vorübergehend, in der Regel bis zum Ende des Unterrichtstages, einbehalten werden. So ist gewährleistet, dass beispielsweise digitale Bustickets für den Heimweg verwendet werden können. (red)