E-Rechnungspflicht

Was Vereine wissen müssen

DSEE/bundesfoto


Dienstag, 15.04.2025

MAIN-KINZIG-KREIS - Sie wurde eingeführt, um Steuerprüfungen durch die Finanzverwaltung leichter durchführen zu können, aber auch, um Steuerstraftaten, wie die Hinterziehung von Umsatzsteuer, wirksamer zu bekämpfen: die E-Rechnung.

Seit 01.01.2025 müssen auch Vereine in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können.

Was ist eine E-Rechnung?

Eine elektronische Rechnung ist ein standardisiertes maschinenlesbares Rechnungsformat. Dabei sind Rechnungen in verschiedenen Formaten zulässig: Im reinen XML-Format oder hybrid (XML nebst PDF). Wichtig: Ein reines PDF ohne speziellen Datensatz ist keine E-Rechnung! Vereine mit umsatzsteuerpfiichtigem Zweck- oder steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb müssen E-Rechnungen empfangen und erstellen können.

Gibt es Ausnahmen bei der Rechnungserstellung?

  • bei Rechnungen an Endverbraucher und Privatpersonen
  • bei bestimmten umsatzsteuerfreien Umsätzen, z. B. Seminargebühren
  • bei Rechnungen bis 250 Euro
  • bei Rechnungen an oder von ausländischen Rechnungserstellern oder -empfängern
  • bei der sog. Kleinunternehmerregelung (Umsatzvolumen bis 25.000 Euro/Jahr)

Bis Ende 2026 gilt eine Übergangsfrist, in der Rechnungen noch auf Papier oder als PDF ausgestellt und übermittelt werden können. (red)

Noch mehr Infos zur E-Rechnung gibt es hier unter dem QR-Code: 

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