Was Vereine wissen müssen

Dienstag, 15.04.2025
MAIN-KINZIG-KREIS - Sie wurde eingeführt, um Steuerprüfungen durch die Finanzverwaltung leichter durchführen zu können, aber auch, um Steuerstraftaten, wie die Hinterziehung von Umsatzsteuer, wirksamer zu bekämpfen: die E-Rechnung.
Seit 01.01.2025 müssen auch Vereine in der Lage sein, E-Rechnungen empfangen zu können.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine elektronische Rechnung ist ein standardisiertes maschinenlesbares Rechnungsformat. Dabei sind Rechnungen in verschiedenen Formaten zulässig: Im reinen XML-Format oder hybrid (XML nebst PDF). Wichtig: Ein reines PDF ohne speziellen Datensatz ist keine E-Rechnung! Vereine mit umsatzsteuerpfiichtigem Zweck- oder steuerpflichtigem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb müssen E-Rechnungen empfangen und erstellen können.
Gibt es Ausnahmen bei der Rechnungserstellung?
- bei Rechnungen an Endverbraucher und Privatpersonen
- bei bestimmten umsatzsteuerfreien Umsätzen, z. B. Seminargebühren
- bei Rechnungen bis 250 Euro
- bei Rechnungen an oder von ausländischen Rechnungserstellern oder -empfängern
- bei der sog. Kleinunternehmerregelung (Umsatzvolumen bis 25.000 Euro/Jahr)
Bis Ende 2026 gilt eine Übergangsfrist, in der Rechnungen noch auf Papier oder als PDF ausgestellt und übermittelt werden können. (red)
Noch mehr Infos zur E-Rechnung gibt es hier unter dem QR-Code: