STEINAU A. D. STRASSE

Revision als "unbegründet verworfen": Lebenslange Haft für Motorsägen-Mörderin Tanja B.

Archivbild


Sonntag, 15.12.2019
von Moritz Pappert

STEINAU A. D. STRASSE - Das Urteil im Prozess der Motorsägen-Mörderin Tanja B. ist rechtskräftig: Wie der Hanauer Anzeiger berichtet, hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe die Revision der Angeklagten gegen das Urteil der 1. Schwurgerichtskammer am Hanauer Landgericht als „unbegründet verworfen“. Somit muss die 36-Jährige lebenslang in Haft. 

Der Angeklagten Tanja B. wurde vorgeworfen, ihren Lebensgefährten am 5. Juni 2018 mit einem 19,5 Zentimeter langen Küchenmesser getötet zu haben. Der Geschädigte hatte insgesamt 31 Stichverletzungen in Hals, Nacken und Rücken davongetragen. Die Frau durchtrennte den Kehlkopf sowie die Halsschlagader - das Opfer F. verstarb noch am Tatort, er verblutete und ersticke durch das Einatmen von Blut.

 Den Leichnam hatte die Frau mit einer Kettensäge zerteilt und in Müllbeuteln in ihrer Wohnung gelagert. "Es war Notwehr", beharrte die Angeklagte vor Gericht. Doch ihre Aussagen wurden immer zweifelhafter, die Gerichtsmediziner gingen viel mehr von einem Angriff im Schlaf aus. Die Anklage lautete schließlich auf Mord. +++

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