Böllerverbot in der Altstadt: Architektur und Menschen schützen
Mittwoch, 18.12.2019
von Joana Gibbe/PM
GELNHAUSEN - Um Menschen und Gebäude in der historischen Altstadt von Gelnhausen zu schützen, gelten zum Jahreswechsel wieder besondere Regelungen – auch im Stadtgarten: Pyrotechnik wie Böller, Kracher und Silvesterraketen dürfen in diesem Bereich nicht gezündet werden. „Die Architektur in der Altstadt schafft ein nicht zu ersetzendes Stadtbild. Die Beschränkungen für das Silvesterfeuerwerk sollen die Menschen, aber eben auch die Gebäude schützen. Zudem stellen sie keine individuelle Regelung für die Stadt Gelnhausen dar, sondern sind im bundesdeutschen Sprengstoffgesetz so vorgeschrieben. Wir erinnern deshalb die Bürgerinnen und Bürger erneut daran, dass es gesetzlich verboten ist, in der Altstadt und im Stadtgarten Feuerwerkskörper zu zünden“, so Bürgermeister Daniel Christian Glöckner.
Das Silvesterfeuerwerk hat ein Antrag der Gelnhäuser Grünen in der Stadtverordnetenversammlung, in dem die Fraktion nicht nur weitere Beschränkungen, sondern auch härtere Durchsetzungsmaßnahmen der existierenden gesetzlichen Vorschriften forderte, aktuell wieder stärker in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt. Zumal das Thema auch überregional in Zusammenhang mit einem Feuerwerksverbot in Innenstädten und dem Tierwohl, der Brandgefahr und der Feinstaub- und Lärmbelastung diskutiert wird.
„Der leichtfertige und unsachgemäße Umgang mit Feuerwerkskörpern kann schnell zu Sach- und Personenschäden führen. Immer öfter beginnt das neue Jahr mit Nachrichten über Unglücksfälle. Aufgrund des einmaligen Erscheinungsbilds der historischen Altstadt mit einer sehr engen, verwinkelten Bebauung, der Beschaffenheit der Gebäude und einer Vielzahl an Fachwerkhäusern ist das Risiko für die Entstehung eines Brandes und die daraus resultierenden verheerenden Schäden enorm hoch“, warnt der Bürgermeister. Der Gesetzgeber hat das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie Reet- und Fachwerkhäusern bereits 2009 verboten. Die Stadt Gelnhausen hat einen Mindestabstand zu oben genannten Einrichtungen und Gebäuden von 200 Metern festgelegt und damit in der Altstadt das Feuerwerk faktisch untersagt. Der Stadtgarten fällt ebenso in diese Regelung wie die Stadtteile, in denen Fachwerkhäuser stehen oder sich oben genannte Einrichtungen befinden. „Das Verbot beschränkt die angesprochenen Personen nicht unzumutbar in ihren Rechten, da es innerhalb der Stadt Gelnhausen genügend andere Örtlichkeiten gibt, an denen ein gefahrloseres Abbrennen von Feuerwerkskörpern möglich ist“, meint der Rathauschef. Er weist auch darauf hin, dass Verstöße gegen das Feuerwerksverbot Ordnungswidrigkeiten darstellen und mit zum Teil empfindlichen Geldbußen geahndet werden können.
Der Stadtgarten, der an die Dächer der Altstadt angrenzt, bietet vielen in der Silvesternacht einen herrlichen Aussichtspunkt. Und dafür steht er auch beim anstehenden Jahreswechsel zur Verfügung. Nicht aber für das Abbrennen von Feuerwerk. „Wenn die Verbote nicht eingehalten werden, werden wir gemäß des Antrages der Grünen künftig wieder über eine Sperrung des Stadtgartens in der Silvesternacht sprechen müssen“, appelliert Glöckner nochmals an die Vernunft der Bürgerinnen und Bürger, sich an die gesetzlichen Regelungen zu halten. Entsprechende Hinweisschilder an den Eingängen des Stadtgartens sollen die Besucher daran erinnern. +++