Feuerwerksverbot in der Altstadt

Donnerstag, 19.12.2019
von Joana Gibbe/PM
BAD ORB - Zum Jahreswechsel weist die Stadt Bad Orb erneut darauf hin, dass das Abbrennen von Feuerwerkskörpern in der Bad Orber Altstadt verboten ist. Zum Schutz der Altstädte hatte bereits im Jahr 2009 der Bundesgesetzgeber das entsprechende Gesetz, § 23 der 1. Sprengstoffverordnung verschärft.
Wörtlich heißt es dort: „Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden oder Anlagen ist verboten.“ Die Bad Orber Altstadt mit ihrem historischen Gebäudebestand entspricht weitestgehend der Fußgängerzone und wird vom Burgring, der Ludwig-Schmank-Straße, Würzburger Straße und Frankfurter Straße umgeben. In diesem Bereich ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ausnahmslos verboten.
„Die gesetzlichen Vorgaben für das Abbrennen von Feuerwerkskörpern dienen der Sicherheit und dem Schutz der Menschen und der Gebäude, das Feuerwerksverbot in der Bad Orber Altstadt ist dringend zu beachten. Verstöße gegen die Sprengstoffverordnung können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden“, so auch Bürgermeister Roland Weiß. Weitere Informationen und Tipps zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern hat die Stadtverwaltung bereits im Mitteilungsblatt der Stadt Bad Orb, in den örtlichen Bekanntmachungskästen und auf der Internetseite der Stadt Bad Orb www.bad-orb.de veröffentlicht. +++