Rasende Flucht durch die Wetterau: Mazda-Fahrer ohne Führerschein hinterlässt Spur der Verwüstung
Donnerstag, 23.10.2025
ORTENBERG - Eine nächtliche Verfolgungsfahrt durch mehrere Orte im Wetteraukreis endete für einen 27-jährigen Mann aus Glauburg mit mehreren Anzeigen. Wie die Polizei am Donnerstag mitteilte, war einer Streife der Polizeistation Büdingen am Mittwochabend (22. Oktober) gegen 22.20 Uhr in Stockheim ein Mazda aufgefallen, an dem zwei unterschiedliche Kennzeichenschilder angebracht waren.
Als die Beamten dem Fahrer Anhaltezeichen gaben, beschleunigte dieser und versuchte, sich der Kontrolle zu entziehen. Die Flucht führte zunächst nach Selters, über einen Feldweg in Richtung Konradsdorf und wieder zurück nach Selters. Dort wurde der Wagen an einer stationären Geschwindigkeitsmessanlage geblitzt. Unbehelligt setzte der Mazda-Fahrer seine Fahrt nach Ortenberg fort.
Fahrer hinterlässt Spur der Verwüstung
Eine entgegenkommende Polizeistreife versuchte ebenfalls, das Fahrzeug zu stoppen. Doch der Mann ignorierte alle Signale, fuhr an den Beamten vorbei und steuerte in die Philipp-Glenz-Straße. Dabei kollidierte er mit drei geparkten Fahrzeugen, einem Verkehrsschild und einem Laternenmast. Danach stellte er den Mazda in der Straße Am Mühltor ab und flüchtete zu Fuß.
Im Rahmen der Fahndung konnten Polizisten den 27-Jährigen an seiner Wohnanschrift in Glauburg festnehmen. Nach Angaben der Polizei ergaben sich Hinweise, dass der Mann unter dem Einfluss von Alkohol und Betäubungsmitteln stand. Zudem besitzt er keine gültige Fahrerlaubnis.
Illegale Drogen aufgefunden
Bei der Durchsuchung fanden die Beamten außerdem geringe Mengen illegaler Drogen. Auf der Polizeistation in Büdingen wurde durch einen Arzt eine Blutentnahme durchgeführt. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in der Nacht wieder entlassen.
Gegen ihn wird nun unter anderem wegen des Verdachts der Gefährdung des Straßenverkehrs, des unerlaubten Entfernens vom Unfallort, der Urkundenfälschung, des Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz ermittelt. (red)