Neuerungen im Bereich Mobilität für 2020: Das müssen Autofahrer jetzt wissen

Freitag, 27.12.2019
von Moritz Pappert/ pm
MAIN-KINZIG-KREIS - Das neue Jahr bringt für Verkehrsteilnehmer auch in 2020 neue Regelungen, Gesetze und Beschlüsse – etwa Änderungen an der Straßenverkehrsordnung (StVO). Unter anderem diese Neuerungen sind geplant: härtere Strafen für das Durchfahren der gebildeten Rettungsgasse, höhere Bußgelder für Halten in zweiter Reihe (55 Euro) und mehr Rechte und Schutz für Radfahrer. Der Bundesrat wird abschließend über diese Vorschläge und einige Änderungsanträge am 14.02.2020 entscheiden
Neu ist auch die Möglichkeit zur dauerhaften Absenkung des Mindestalters beim Führerschein der Klasse AM auf 15 Jahre. Diese Änderung trat zum 6.12.2019 in Kraft. Ob und wie die einzelnen Bundesländer die Reglung umsetzen, wird das Jahr 2020 zeigen. Außerdem wird es im nächsten Jahr voraussichtlich eine höchstrichterliche Klärung im VW-Abgasskandal geben. Zudem sind erste Ergebnisse der laufenden Musterfeststellungsklage gegen VW zu erwarten.
Auch im Bereich Elektromobilität tut sich 2020 einiges. Der aktuelle Zuschuss für E-Autos unter 40.000 Euro soll von 4.000 auf 6.000 Euro und für Plug-In-Hybride von 3.000 auf 4.500 Euro steigen. Für Autos (Listenpreis über 40.000 bis maximal 65.000 Euro) ist ein Umweltbonus von 5.000 Euro für rein elektrische und 3.750 Euro für Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge geplant. Der Umweltbonus wird weiterhin jeweils zur Hälfte von der Bundesregierung und von der Industrie finanziert.
Außerdem will die Bundesregierung mehr öffentlich zugängliche Ladestationen. In den nächsten zwei Jahren sollen 50.000 öffentlich zugängliche Ladepunkte errichtet werden. Eine Universalschlichtungsstelle des Bundes soll zum 1. Januar 2020 die Arbeit aufnehmen: Damit sollen Streitigkeiten außergerichtlich beigelegt werden können, für die es keine branchenspezifische private oder behördliche Verbraucherschlichtungsstelle gibt. +++