Auf den Zahn gefühlt

Zoll kontrolliert Goldkette am Flughafen, kurz darauf gibt's mächtig Ärger

Beschlagnahmter Tigerzahn. - Foto: Hauptzollamt Frankfurt am Main


Sonntag, 16.11.2025
von Redaktion Kinzig News

FRANKFURT AM MAIN - Da mussten die Ermittler einem Flugreisenden ordentlich auf den Zahn fühlen: Am Frankfurter Flughafen stoppten die Beamten am vergangenen Sonntag einen Passagier aus Vietnam. Dabei stach vor allem sein Halsschmuck besonders ins Auge - jedoch im negativen Sinne.

Wie ein Sprecher des Hauptzollamtes kürzlich berichtete, wurde der Mann am sogenannten grünen Ausgang aufgehalten. Dabei fiel direkt seine Goldkette über seine Kleidung auf. Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus: Neben echtem Gold bestand diese hauptsächlich aus einem echten Tigerzahn.

Zwei Strafverfahren gegen Reisenden aus Vietnam-Flieger

Da der Träger des Schmuckstückes keine artenschutzrechtlichen Dokumente vorlegen konnte, wurde seine Kette kurzerhand von den Beamten beschlagnahmt. Hinzu kamen gleich zwei Strafverfahren: Zum einen erwartet den Mann mit Wohnsitz in Deutschland ein Steuerstrafverfahren aufgrund der Nichtanmeldung der hochwertigen Goldkette sowie ein Verfahren wegen des Verstoßes gegen artenschutzrechtliche Bestimmungen. 

"Gerade am Hotspot Frankfurter Flughafen mit Direktflügen aus aller Welt ist Artenschutz immer ein großes Thema. Neben den strafrechtlichen Konsequenzen, die bei Nichtanmeldung von außerhalb der Freimenge mitgebrachten Waren drohen, greifen oft auch Einfuhrverbote von streng geschützten Arten, wie dem zum Beispiel dem Tiger, nach dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen", äußerte sich Christine Straß, Pressesprecherin beim Hauptzollamt Frankfurt am Main, zum Sachverhalt. 

Wer sich vor derartigen Zwischenfällen bewahren möchte, kann sich über das Informationsportal "Artenschutz um Urlaub" aufklären lassen, wie die Pressesprecherin weiter mitteilte. 

Bei Flugreisen aus Nicht EU-Ländern gilt im Übrigen: Reisende ab 15 Jahren dürfen Waren im Wert von bis zu 430 Euro abgabenfrei einführen. Die Nichteinhaltung der Zollvorschriften kann Folgen nach sich ziehen. (red)

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